27.04.2016 - 5 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die SPD-BF schlägt vor, auf Seite 20 des Konzeptes, unter Punkt 6.3.4, Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim, Kornelimünster, die Aussage: „Bislang stand die geringe Einwohnerzahl der Ansiedlung eines wirtschaftlich tragfähigen Marktes entgegen. Nun besteht die Aussicht, dass sich in Nachbarschaft zu dem neuen Wohngebiet ‚Kornelimünster-West‘ ein Discounter an der Schleckheimer Straße ansiedelt“, zu streichen. Ebenfalls ist unter dem Titel ‚Oberforstbach/Schleckheim‘ der Satz: „Über einen Bebauungsplan ist sichergestellt, dass eine weitere Verkaufsflächenzunahme im Gewerbegebiet nicht möglich ist“, zu streichen. Zu dieser Aussage hat die Verwaltung einen politischen Prüfauftrag. Insoweit entspricht dieser Satz nicht dem aktuellen Stand. Lichtenbusch verfügt sehr wohl über einen eigenen Einzelhandelsbesatz, und zwar unmittelbar hinter der Grenze auf belgischem Gebiet.

 

Auch die CDU-BF spricht sich für die genannten Änderungen aus. Zu den Geschäften auf der belgischen Seite von Lichtenbusch wurde ihr gesagt, dass die dortigen Märkte nicht nur für die Einwohner in Lichtenbusch sind, sondern für die gesamte Städteregion Aachen. In Walheim ist eine gute Nahversorgung gegeben, insbesondere im Hinblick auf den Wochenmarkt.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen einstimmig zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3468&TOLFDNR=74319&selfaction=print