07.12.2005 - 1 Eröffnung der Sitzung
Grunddaten
- TOP:
 - Ö 1
 
- Gremium:
 - Rat der Stadt Aachen
 
- Datum:
 - Mi., 07.12.2005
 
- Status:
 - gemischt (Niederschrift genehmigt)
 
- Uhrzeit:
 - 17:00
 
- Anlass:
 - Öffentliche Sitzung
 
Beratung
 
Der Oberbürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden zur 14. Sitzung dieser Wahlperiode und teilt zur Tagesordnung mit, dass auf Vorschlag der Fraktionen, einzelner Ratsmitglieder sowie der Verwaltung folgende Punkte außerhalb der Tagesordnung beraten werden sollen:
 
Öffentliche Sitzung:
 
-            Resolution
zum Fortbestand des Aachener Verkehrsverbundes als kommunaler 
              Aufgabenträgerverband
 
-            Dringlichkeitsantrag
der Fraktionen von SPD und Grünen zum
            Wohnungsbindungsgesetz
 
- Besetzung der Findungskommission für die/den Gründungsdirektorin/Gründungsdirektor
für das Bauhaus Europa
 
-           Antrag
der Ratsmitglieder Müller, Schnitzler und Treude bezüglich
            Weihnachtsbeihilfen
für ALG II-Empfänger
 
Nichtöffentliche Sitzung:
 
- Grundstücksangelegenheit i.S. Krefelder Straße
 
Ferner führt er aus, dass die Behandlung der nichtöffentlichen Punkte
 
- Bürgschaftsangelegenheiten und
 
- Personalangelegenheiten
 
entfallen könne, verweist auf weitere zur Sitzung verteilte ergänzende Tischvorlagen und erkundigt sich nach Änderungswünschen zur Tagesordnung seitens der Mitglieder des Rates.
 
Der Vorsitzende der Fraktion der CDU, Ratsherr Einmahl, teilt mit, dass seine Fraktion gegen die heutige Behandlung des Punktes „Findungskommission Bauhaus“ sei, da für die Dringlichkeit die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen würden.
 
Die Ratsmitglieder Höfken, Pilgram und Helg sprechen sich seitens der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP in kurzen Stellungnahmen gegen eine Vertagung des Punktes aus.
 
Wunschgemäß bezieht Beigeordneter Dr. Erlenkämper zur aufgeworfenen Rechtsfrage Stellung und verweist auf § 48 der GO NW und eine Entscheidung des OVG Münster. Danach dürfe die Angelegenheit keinen Aufschub dulden und müsse von äußerster Dringlichkeit sein. Diese Voraussetzungen seien gegeben, wenn ansonsten ein irreparabler Schaden drohe, der auch nicht durch eine Sondersitzung unter Verkürzung der Ladungsfrist vermieden werden könne.
 
Der Oberbürgermeister unterbreitet aufgrund dessen den Vorschlag, zu einer Sondersitzung des Rates noch in diesem Jahr einzuladen und stellt nach Rückfrage fest, dass es weitere Änderungswünsche nicht gebe und die Tagesordnung in der vorgelegten Form einschließlich der akzeptierten Änderungen behandelt werde.
 
