09.06.2016 - 5 Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen zur F...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Prömpler führt aus, dass seitens des Stadtsportbundes Aachen e. V. auf verschiedene Dinge in dem Entwurf der neuen Sportförderrichtlinien hingewiesen wurde, die geändert werden sollten. Sie führt diese im Einzelnen aus, wie    z. B. die Änderungen der Schreibweise für den Stadtsportbund Aachen e. V.. Sie weist  darauf hin, dass sich auch die vor der Sitzung verteilte Änderung des Abschnitts IV  „Förderung von Veranstaltungen und Ehrungen“,  Ziffer 2 „Ehrung sportlicher Leistungen und Verdienste um den Sport (Sportlerehrung)“, Punkt 2.1 und 2.2. aus diesem Gespräch ergeben hat. Außerdem weist sie darauf hin, dass auch  der Sportverwaltung noch ein Fehler aufgefallen ist und zwar im Abschnitt III: Förderung der Sportinfrastruktur  unter Pkt. 2, wo in der Überschrift die Worte „und Darlehen“ zu streichen sind.

 

Herr Balthasar erklärt, dass seine Fraktion die Änderungen und Ergänzungen der Richtlinien zur Förderung des Sports in Aachen grundsätzlich begrüßt, allerdings reicht aus seiner Sicht die von der Verwaltung vorgeschlagene „Alternativergänzung zur energiesparenden Bauweise Aachener Standard“ nicht aus.

Er verteilt einen von seiner Fraktion erstellten Beschlussentwurf, wonach freistehende Sportstätten als Neubauten gemäß dem Aachener Standard zu errichten sind. Abweichungen von diesem Standard bedürfen einer gesonderten Stellungnahme der Fachverwaltung und müssen im Sportausschuss ausdrücklich genehmigt werden. 

 

Herr Orthen und Herr Meyer machen jeweils für ihre Fraktionen deutlich, dass eine Verpflichtung zur Einhaltung des Aachener Standards als Voraussetzung für einen städtischen Zuschuss zu einer Baumaßnahme auf einer vereinseigenen Sportanlage abgelehnt wird, insbesondere, da die Vereine max. 30 % der anerkannten Kosten als Zuschuss erhalten können und 70 %  selbst aufbringen müssen. Diese Forderung könnte dazu führen, dass die Zuschussmittel für die Mehraufwendungen zur Einhaltung des Aachener Standards eingesetzt werden müssen und evtl. dafür sogar nicht ausreichen könnten.

 

Herr Orthen weist darauf hin, dass es nicht mehr zeitgemäß ist, in einem besonderen Abschnitt den Bereich „Behindertensport“ im Rahmen der Ehrung sportlicher Leistungen und Verdienste im Sport (Sportlerehrung) zu behandeln. Er bittet darum, dass Punkt 2.3.4. „Behindertensport“  aufgelöst und inhaltlich unter den Punkten 2.3.2 und 2.3.3 mitgefasst wird.  Frau Beigeordnete Schwier bedankt sich für diesen Vorschlag und sagt eine Umsetzung in der Fassung der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen für die Beratung im Rat zu.

 

Ratsherr Paul lässt dann zuerst über die Empfehlung der neuen Sportförderungsrichtlinien an den Rat unter Berücksichtigung

 

-der redaktionellen Änderungen hinsichtlich der Schreibweisen von LandesSportBund NW in Landessportbund NRW e.V. und von StadtSportBund Aachen e. V. in Stadtsportbund Aachen e. V.

- der Ergänzung geschlechtsspezifischer Schreibweise

- der Änderung der Qualifikationsbezeichnungen von Übungsleiterscheinen in Übungsleiterlizenzen und von Wiederholungslehrgängen in Lizenzverlängerungen

- der Änderung des Abschnitts IV „Förderung von Veranstaltungen und Ehrungen“, Ziffer 2 „Ehrungen sportlicher Leistungen und Verdienste um den Sport (Sportlerehrung)“ Punkt 2.1 und 2.2 einschließlich der

Auflösung des Punktes 2.3.4. “Behindertensport“ in Verbindung mit der entsprechenden Berücksichtigung unter den Punkten 2.3.2 und 2.3.3..

 

abstimmen.

Diese Empfehlung erfolgt einstimmig.

 

Anschließend lässt Ratsherr Paul über den Antrag der Fraktion  Bündnis 90/ Die Grünen zum Bereich Bauweise nach dem Aachener Standard abstimmen, wonach eine Ergänzung der Richtlinien dahingehend zu berücksichtigen ist, dass unter Punkt „Zuschüsse zur Sanierung und Errichtung von vereinseigenen Sportanlagen“ aufgenommen werden soll, dass freistehende Sportstätten als Neubauten gemäß dem Aachener Standard zu errichten sind, Abweichungen von diesem Standard einer gesonderten Stellungnahme der Fachverwaltung bedürfen und durch den Sportausschuss ausdrücklich genehmigt werden müssen.

 

Mit 4 Ja-Stimmen und keiner Stimmenthaltung wird dieser Antrag abgelehnt.

 

Danach lässt Ratsherr Paul über den Vorschlag der Verwaltung, wonach eine Ergänzung der Sportförderrichtlinien

hinsichtlich der Empfehlung zur energiesparenden Bauweise nach „Aachener Standard“ bei Neubauten und Hinweisen zu energiesparenden Ausführungen bei Sanierungen in den neuen Sportförderrichtlinien berücksichtigt werden sollten, abstimmen.

 

Mit 4 Ja-Stimmen und keiner Stimmenthaltung wird dieser Antrag abgelehnt.  

 

 

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Beschluss:

Der Sportausschuss empfiehlt  einstimmig dem Rat der Stadt Aachen unter Berücksichtigung

 

-der redaktionellen Änderungen hinsichtlich der Schreibweisen von LandesSportBund NW in Landessportbund NRW e.V. und von StadtSportBund Aachen e.V. in Stadtsportbund Aachen e.V.

- der Ergänzung geschlechtsspezifischer Schreibweise

- der Änderung der Qualifikationsbezeichnungen von Übungsleiterscheinen in Übungsleiterlizenzen und von Wiederholungslehrgängen in Lizenzverlängerungen

- der Änderung des Abschnitts IV „Förderung von Veranstaltungen und Ehrungen“, Ziffer 2 „Ehrungen sportlicher Leistungen und Verdienste um den Sport (Sportlerehrung)“ Punkt 2.1 und 2.2 einschließlich der

Auflösung des Punktes 2.3.4. “Behindertensport“ in Verbindung mit der entsprechenden Berücksichtigung unter den Punkten 2.3.2 und 2.3.3..

 

die neuen Sportförderrichtlinien zu beschließen.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3495&TOLFDNR=75369&selfaction=print