15.06.2016 - 6 Gefährdung von Flora und Fauna in LaurensbergAn...

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Beratung

Herr Courth von der Landwirtschaftskammer informiert über wesentliche Regularien und Änderungen der Gülleverordnung, u.a. über die zurzeit gültigen Höchstwerte und die Methoden zur Ausbringung von Gülle, welche von den Landwirten eingehalten werden müssen.

Anschließend informiert Frau Lock von der Landwirtschaftskammer über die Vorgehensweise bei eingehenden Bürgerbeschwerden und erläutert die rechtlichen Konsequenzen eventuell festgestellter Verstöße.

Die den Vortrag begleitende Präsentation ist im Ratsinformationssystem einzusehen.

 

Herr Knörzer begrüßt die durch Herrn Courth angesprochenen Neuregelungen bei der Ausbringung von Dünger und hofft auf deren baldige Umsetzung. Herr von Helden bittet um Erläuterung hinsichtlich der durch die Landwirtschaftskammer genommenen Proben. Hierzu erläutert Frau Lock, dass die Analyse der jeweiligen Proben auch für die Folgejahre dokumentiert wird, um auf diese Werte bei eventuellen Verstößen zurückgreifen zu können.

 

Zum angesprochenen Thema der Artenvielfalt legt sie dar, dass das Anlegen von 5 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche als ökologische Fläche verpflichtend sei und verweist in diesem Zusammenhang auf existente Förderprogramme zum Thema Kooperativer Naturschutz.

 

Zur Frage ob durch das Einbringen der Gülle die Wasserqualität beeinträchtigt würde legt Herr Courth dar, dass dies nicht der Fall sei.

 

Hinsichtlich der gestellten Frage inwieweit im Ausland angefallene Gülle im Bezirk Laurensberg ausgebracht wird und ob hierfür in irgendeiner Weise Entgelt erhoben wird, weist Herr Courth darauf hin, dass ihm diesbezüglich keine Erkenntnisse vorliegen. Die Ausbringung von Gülle ist jedoch in den Niederlanden wesentlich restriktiver als in Deutschland.

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Anlagen