15.06.2016 - 7 Schurzelter Straße an der Einmündung Süsterfeld...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Poth erläutert die Vorlage und weist darauf hin, dass erst durch die jetzt vorliegende tiefergehende Planung, insbesondere bezogen auf die vorliegende Entwässerungsproblematik, eine genauere Kostenermittlung möglich ist.

Sie informiert darüber, dass der Baubeginn abhängig vom anhängigen Zuschussverfahren durch die Bezirksregierung sei; als Bauzeit werden nach heutigem Kenntnisstand ca. 4 – 5 Monate ins Auge gefasst. Laut heutiger Darstellung belaufen sich die Gesamtkosten für die geplante Maßnahme auf rund 495.000 Euro. Weiterhin informiert sie die Bezirksvertretung darüber, dass der Baubeginn des beschlossenen Provisoriums am 20.06.2016 sei und voraussichtlich zwei Wochen in Anspruch nimmt.

 

Herr Kusch möchte wissen, ob ggf. eine Priorisierung des Umbaus mit Blick auf die geplanten Maßnahmen am Klinikum möglich sei. Hierzu erläutert Frau Poth, dass dies voneinander unabhängig zu betrachten sei und nach Ihrer Kenntnis der Baustellenverkehr an der Uniklinik nicht über die Schurzelter Straße geführt werde.

 

Frau Perschon bittet um Mitteilung, ob nunmehr die Gefahr bestehe, dass wegen der Kostensteigerung der Maßnahme eine weitere Verzögerung entstehen könnte. Hierzu führt Frau Poth aus, dass seitens des FB 61 insgesamt vier Projekte bei der Bezirksregierung zur Bezuschussung angemeldet wurden und bisher keinerlei Bewilligungen vorliegen. Ob und in welcher Höhe eine Zuschussgewährung im Zuschussverfahren für welche Maßnahme erfolgt, entzieht sich derzeit der Kenntnis und kann durch die Stadt Aachen nicht beeinflusst werden.

 

Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung  Aachen-Laurensberg  nimmt die Ausführung der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung 2016_011_L und 2016_011_RQ den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung des Knotenpunktes Schurzelter Straße an der Einmündung Süsterfeldstraße zu fassen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt nach haushaltsneutraler Einplanung vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2017.

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Anlagen zur Vorlage