30.08.2016 - 6 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Pilgram gibt an, dass die Notwendigkeit der Mittelbereitstellung ärgerlich sei. Es sei bedenklich, dass die Mehrkosten erst während der Sanierung festgestellt worden seien. Er fragt, inwieweit eine Alternativenprüfung und eine Baukostenanalyse stattgefunden habe.

 

Frau Grehling erläutert, dass die Debatte um das Gerätehaus Sief sehr umfangreich gewesen sei, insbesondere auch hinsichtlich alternativer Standorte. Letztlich habe die Diskussion um alternative Standorte aber zu keinem Ergebnis geführt. Ebenso seien die konkreten Raum- und Nutzungsbedarfe seinerzeit hinterfragt worden. Insgesamt sei festgestellt worden, dass ein Neubau an anderer Stelle nicht kostengünstiger sei. Eine erneute Diskussion sei nicht zielführend, soweit eine alsbaldige Lösung gefunden werden solle.

 

Ratsherr Teuku hinterfragt, inwieweit der Standort feuerwehrtechnisch notwendig sei. Die Versorgung über die Freiwillige Feuerwehr in Walheim sei ausreichend.

 

Frau Grehling erwidert, dass die Anzahl der Löscheinheiten im Brandschutzbedarfsplan festgehalten sei. Sie weist darauf hin, dass die in der Dringlichkeitsentscheidung dargestellte angemietete Übergangslösung für die Freiwillige Feuerwehr Sief auslaufe.

 

Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg weist darauf hin, dass der Standort in Sief in der Ortsmitte auch eine soziale Bedeutung habe.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3508&TOLFDNR=76869&selfaction=print