29.09.2016 - 5 Mietpreisgestaltung im städtischen Wohnhausbestand

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Herr Deumens bemängelt die knappe Verwaltungsvorlage. Das Grundproblem ist, dass bezahlbarer Wohnraum knapp ist. Die Mietpreisgestaltung soll sich nicht am Mittelwert orientieren, dann sind die Mieten für Transferleistungsempfänger zu hoch. Städtische Wohnungen sollen nicht mit dem Ziel der Gewinnerzielung vermietet werden; er betont die soziale Verantwortung der Stadt. Er kritisiert, dass Einzelfallprüfungen und Befristung unangenehm sind.

 

Herr Poschmann fragt, ob es bei Mietverzichten zu Verlusten der gewoge kommt.

 

Herr Müller sagt aus, die Vorlage  ist zwar knapp, aber inhaltlich ausreichend. Eine zeitlich befristete Mietreduzierung ist besser, als die Wohnung zu verlieren, dies muss als Chance für den Mieter gesehen werden. Eine Einzelfallprüfung sei vor diesem Hintergrund hinnehmbar.

 

Herr Schäfer fragt nach, bei wie vielen Wohnungen die gewoge den Mietverzicht ausgesprochen hat und in welchem Turnus eine Neuüberprüfung des Mietverzichts geplant ist.

 

Herr Bussen erläutert, dass die Miete in Aachen sozialverträglich gestaltet ist; die tatsächliche Miethöhe liegt in der unteren Spanne des Mietspiegels, wobei der Mietspiegel stetig steigt.

Widersprüche der Mieter gegen Mieterhöhungen kommen nur sehr selten vor, die Mieter akzeptieren die Mieterhöhungen in den überwiegenden Fällen. Die soziale Verantwortung der Stadt wird beachtet.

Herr Bussen differenziert zwischen den 5.500 Wohnungen der gewoge und den 2.800 städtischen Wohnungen. Zu den Wohnungen der gewoge kann er keine Aussagen machen. Bei den 2.800 städtischen Wohnungen löst die gewoge Probleme bei der Miethöhe im Einzelfall. Der Zeitraum der Befristungen wird dabei individuell festgelegt.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

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