29.09.2016 - 10 Aktuelle Situation a) bei den Leistungsempfänge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Herr Poschmann fragt, warum es in den Übergangswohnheimen zu einer Überbelegung von 22 Plätzen gekommen ist, wenn es in Flüchtlingsunterkünften 400 freie Plätze gibt.

 

Frau Knabe erläutert, dass die Überbelegung der 22 Plätze nicht durch Umzug in ein anderes Heim verringert werden kann. Die Personen sind dort im Familienverbund untergebracht, haben größtenteils abgeschlossene Wohnungen und sich im Stadtteil eingelebt. Vorrangig vor der Unterbringung in einer anderen Einrichtung ist die Anmietung von Wohnungen für diesen Personenkreis.

 

Herr Müller fragt an, warum laut Nationenstatistik viele Personen aus sog. -sicheren Herkunftsländern weiter in Aachen untergebracht sind.

 

Frau Höller-Radtke stellt klar, dass auch Menschen aus sicheren Herkunftsländern schutzbedürftig sein können und deren Aufenthalt nicht in Frage gestellt werden darf.

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Herr Poschmann fragt, ob es einen Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten für Wohnungslose gibt.

 

Frau Knabe sagt aus, ein Mangel besteht nicht, die bundesweit steigenden Fallzahlen machen ihr aber dennoch Sorgen. Vorrangiges Ziel ist aber, genauso wie im Flüchtlingsbereich, nicht die Schaffung von weiteren Wohnheimen, sondern die Anmietung von regulärem Wohnraum.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

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