13.09.2016 - 4 Jahresabschluss 2015 (Anlage)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Hennefeld teilt unter Bezug auf den, den Betriebsausschussmitgliedern vorliegenden Jahresabschlussprüfungsbericht 2015, mit, dass die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft NS + P, Dr. Neumann und Partner MBB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zu keinerlei Einwendungen geführt hat und dem EUROGRESS AACHEN eine ordnungsgemäße Buchführung attestiert wurde. Da der abschließende Vermerk der GPA NRW noch nicht vorliegt, ist der Jahresabschluss bis zu dessen Eintreffen noch vorläufig. Das Ergebnis des Jahresabschlusses 2015 (ohne Umspannwerk Borngasse) schließt sowohl gegenüber dem Ansatz als auch gegenüber dem Vorjahr, nahezu wie geplant ab. Im direkten Plan-Ist-Vergleich ist bei den Erträgen eine Planüberschreitung in Höhe von 49.014,88 € zu verzeichnen. Den Erträgen stehen tatsächliche Aufwendungen in Höhe von 6.839.708,50 € gegenüber, 4.974,50 € weniger als geplant. Dies führt zu einer Verbesserung im Ergebnis um 53.989,38 €. Der Aufwand bei den Veranstaltungskosten ist um 196.476,18 € höher ausgefallen als geplant. Dies ist u.a. auf die zu geringe Ertragssteigerung im Verhältnis zu den Veranstaltungskosten zurück zu führen. Die Aufwendungen für Personal, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen und Zinsaufwendungen schließen niedriger als geplant ab. Lediglich die sonstigen Steuern weichen um 5.545,45 € vom Ansatz ab. Somit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.939.693,62 €. Der städtische Zuschuss betrug 1.082.000.00 €. Der Jahresfehlbetrag wird gemäß der Betriebssatzung des EUROGRESS AACHEN mit dem Rücklagekapital verrechnet.

 

Für das Umspannwerk Borngasse ergibt sich 2015 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -5.855,02 €.

 

Der Vorsitzende, Ratsherr Klaus-Dieter Jacoby, begrüßt Herrn Rolf Breuer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Gesellschafter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft NS + P, welche erstmalig mit der Jahresabschlussprüfung für das EUROGRESS AACHEN beauftragt war. Herr Breuer bedankt sich für die Gelegenheit sich bei den Ausschussmitgliedern vorzustellen. Gegenstand der Beauftragung war die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes gemäß der Vorschriften des HGB unter Berücksichtigung der für Eigenbetriebe geltenden Besonderheiten sowie die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung gem. § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes. Laut Herrn WP/ StB Breuer wurde die Jahresabschlussprüfung durch die Geschäftsführung und die Leitung des Geschäftsbereichs Finanzen hervorragend vorbereitet. Alle für die Prüfung benötigten Daten wurden den Prüfern vollständig und zügig zur Verfügung gestellt. Die Schwerpunkte der Prüfung waren: Umsatzrealisation, Sachanlagevermögen (Grundstücke und Gebäude), Bestand und Abwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Aachen sowie der Eröffnungsbilanzwert zum 01.01.2015. Herr WP/ StB Breuer bestätigt, dass die Buchführung den Vorschriften entspricht und die angewandten Kontrollfunktionen ordentlich und angemessen sind. Es gibt keinerlei Beanstandungen. Gleiches gilt für die Bilanz, die GuV und den Anhang. Er attestiert, dass alle Bestimmungen zur Anwendung gekommen sind. Der Lagebericht vermittelt ein zutreffendes Bild der Lage der Gesellschaft, zukünftigen Entwicklungen, Risiken und Chancen und steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Basierend auf diesen Ergebnissen wird der Bestätigungsvermerk uneingeschränkt erteilt. Die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung ist gegeben.

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen vorbehaltlich der Zustimmung der GPA NRW zum Jahresabschluss 2015 die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für EUROGRESS AACHEN gem. § 4 lit. c) EigVO NW und die Verrechnung des Jahresergebnisses 2015 über das Eigenkapital / Rücklagekapital entsprechend § 17 Abs. 6 der Betriebssatzung. Weiterhin empfiehlt der Betriebsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Entlastung des Betriebsausschusses EUROGRESS AACHEN für das Wirtschaftsjahr 2015 (§ 4 lit. c) EigVO NW). Daneben erteilt der Betriebsausschuss der Betriebsleitung des EUROGRESS AACHEN Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2015 gem. § 5 Abs. 5 EigVO NW.

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Anlagen zur Vorlage

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