01.09.2016 - 11 Bebauungsplan Nr. 968 - Weißhausstraße / Höfche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Für die Fraktion der Grünen begrüßt Herr Gaube die seit der letzten Beratung im Ausschuss vorgenommenen Änderungen. Insbesondere die Herausnahme von Flächen mit dem Ziel einer stärkeren Grünvernetzung halte man für wichtig. Auch die Verkleinerung des Geltungsbereichs um das Wiesengrundstück am Höfchensweg mit dem Ziel halte man für richtig, hier bleibe dann abzuwarten, welches Ergebnis das beabsichtigte separate Verfahren bringe.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 968 Weißhausstraße / Höfchensweg - nach § 13 BauGB in der vorgelegten Fassung.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sollen Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der erneuten Auslegung und die Frist zur Stellungnahme soll angemessen verkürzt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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