01.09.2016 - 14 Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 911 - Eup...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Für die Fraktion der Grünen erklärt Herr Rau, dass man die in der Verwaltungsvorlage dargelegte Argumentation nachvollziehen und dem Beschlussvorschlag daher auch grundsätzlich zustimmen könne. Dennoch dürfe eine Teilaufhebung des Bebauungsplans nicht dazu führen, dass man alle Steuerungsmöglichkeiten aus der Hand gebe. Man wolle daher die Verwaltung bitten, genau im Auge zu halten, welche Nutzungen beabsichtigt seien und frühzeitig mit dem Eigentümer hierzu Gespräche zu führen.

 

Frau Ohlmann berichtet, dass nach bisherigem Kenntnisstand der Verwaltung im Wesentlichen Büronutzungen geplant seien. Die Denkmalpflege sei bereits eingebunden. Letztlich könne der Satzungsbeschluss zur Aufhebung gefasst werden, wenn der Eigentümer eine konsensfähige Planung für eine neue Nutzung vorlege.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 911 zur Kenntnis. Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und beschließt für den Bebauungsplan Nr. 911 die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 1 Abs. 8 BauGB sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 911 - Eupener Straße/Köpfchen - in der vorgelegten Fassung.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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