01.09.2016 - 5 Spielhallenkonzept Aachenhier: Beschluss des K...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Ohlmann berichtet über die Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die dem Beschlussvorschlag zwar gefolgt seien, die Verwaltung aber gleichzeitig beauftrag hätten zu prüfen, ob insbesondere der Bereich der Peterstraße zwischen Blondelstraße und Schumacherstraße zum Schutz der Jugend heraus genommen werden könne.

 

Für die CDU-Fraktion plädiert Herr Gilson dafür, die Haltung der Bezirksvertretung zu unterstützen. Grundsätzlich halte man das vorgestellte Konzept für ein gutes Instrument, um die Ansiedlung von Spielhallen bzw. Vergnügungsstätten planungsrechtlich zu steuern, aber gerade im Bereich Bushof, wo täglich Hunderte Schüler umsteigen müssten, halte man dies für kritisch. Daher wolle man sich dem Prüfauftrag der Bezirksvertretung anzuschließen, zudem bitte man drum zu prüfen, ob nicht auch eine Aufteilung des Ansiedlungsbereichs in zwei Bereiche möglich wäre.

 

Für die SPD-Fraktion schließt sich Herr Plum dieser Auffassung an und weist zudem darauf hin, dass die Aufwertung des Bereichs Bushof ein wichtiges städtebauliches Thema sei, das unter Einsatz von Städtebauförderungsmitteln zeitnah angegangen werden soll. Eine Ansiedlung von Spielhallen in diesem Bereich müsse man daher auch angesichts der Nähe zur VHS und zur Stadtbibliothek nochmals kritisch überdenken.

 

Für die Fraktion der Grünen sieht Herr Rau die vorgestellte Abgrenzung auch im Hinblick auf den einzuhaltenden Abstand von 350m zu Schulen kritisch. Wenn nicht eine Mindestgröße vorgeschrieben sei, spreche er sich ebenfalls dafür aus, den künftigen Ansiedlungsbereich noch stärker zu konzentrieren.

 

Für die Fraktion Die Linke befürchtet Herr Beus, dass mit der Umsetzung dieses Konzepts eine Aufwertung der heute schon schwierigen Situation im Bereich Peterstraße/ Bushof noch schwierigen werde. Die vorgeschlagene Abgrenzung der Konzentrationsfläche sei sicher keine optimale Lösung, leider sei aber derzeit keine Alternative in Sicht.

 

Herr Schaffert erläutert kurz die rechtlichen Grundlagen und weist darauf hin, dass geänderte Rechtslage sowie anhängige Klagen den Beschluss eines aktualisierten Konzepts erforderten. Grundsätzlich bestehe jedoch noch die Möglichkeit, über einzelne Bebauungspläne nachzusteuern.

 

Herr Wingenfeld sagt zu, dass man die Anregungen aus der Diskussion mitnehmen und bis zur Ratssitzung prüfen werde.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, das von der Verwaltung vorgelegte Entwicklungskonzept der Stadt Aachen, wonach im Stadtgebiet Aachen aus der übergeordneten Nutzungsgruppe der Vergnügungsstätten Spielhallen in den Besonderen Wohngebieten, Misch- und Kerngebieten unzulässig sein sollen, zu beschließen. Spielhallen sollen zugelassen werden nur in der Aachener Innenstadt und zwar in Teilbereichen der Peterstraße zwischen dem Hansemannplatz und der Kurhaus- / Blondelstraße (s. beiliegende Karte). Inwieweit  die vorhandenen Vergnügungsstätten und im Besonderen Spielhallen Bestandsschutz genießen bzw. planungsrechtlich gesichert werden sollen, soll in einzelnen Bebauungsplänen genau geprüft werden.

 

Des Weiteren schließt sich der Planungsausschuss dem Prüfauftrag der Bezirksvertretung Aachen-Mitte an und bittet darum, bis zur Ratssitzung zu klären, ob insbesondere der Bereich der Peterstraße zwischen Blondelstraße und Schumacherstraße zum Schutz der Jugend herausgenommen werden könne bzw. ob der Ansiedlungsbereich entsprechend in zwei Teile geteilt werden könne.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3531&TOLFDNR=76772&selfaction=print