10.11.2016 - 8 III. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungspl...

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Beratung

Herr Kriesel verweist zu diesem Punkt auf die zu Beginn der Sitzung verteilte Mitteilung der Verwaltung und erläutert kurz, dass zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 852 A keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern bzw. von Behörden eingegangen seien. Eine Beschlussfassung des Planungsausschusses sei daher nicht erforderlich, der Bebauungsplan werde dem Rat der Stadt in der nächsten Sitzung zum Satzungsbeschluss vorgelegt.

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.  

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