10.11.2016 - 11 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 10.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Folgende Mitteilungen der Verwaltung liegen schriftlich vor:
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 852 A – Münsterstraße, Wohnen und Arbeiten
-Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 968 – Weißhausstraße/ Höfchensweg
-Änderung Nr. 132 des Flächennutzungsplanes 1980 – Brander Feld
Herr Schaffert informiert den Ausschuss darüber, dass am 04.11.2016 bei der Bezirksregierung der Erörterungstermin zum Raumordnungsverfahren Zeelink stattgefunden habe. Auf Rückfrage habe die Bezirksregierung deutlich gemacht, dass die von der Stadt Aachen eingebrachte A 44-Variante dem früheren MET Korridor entspreche, dessen "raumordnerische Beurteilung " weiterhin Gültigkeit habe. Die Erörterung beschränke sich daher auf den Inhalt des Raumordnungsverfahrens. Die Open Grid halte zwar an ihrem Vorzugskorridor fest, habe allerdings betont, dass sie sich bemühen werde, die A 44- Variante technisch zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Aachen zwar das Versorgungsbedürfnis anerkannt, aber deutlich gemacht, dass die Erwiderungen des Vorhabenträgers auf die Stellungnahme der Stadt Aachen nicht akzeptabel seien und sie daher die Bedenken gegen den Vorzugskorridor und den Variantenkorridor aufrechterhält. Im Rahmen der Diskussion habe die Bezirksregierung erläutert, dass die "raumordnerische Beurteilung" nach Abschluss des Verfahrens die Qualität eines Grundsatzes habe. Damit ist sie nicht verbindlich wie ein Ziel, sondern unterliegt der Abwägung im
Planfeststellungsverfahren. Damit können sich theoretisch bei der Trassenführung im späteren Planfeststellungsverfahren Abweichungen vom Raumordnungskorridor ergeben. Die Ergebnisse der Erörterung und die Entscheidung zur "raumordnerischen Beurteilung" wird die Bezirksregierung den Beteiligten voraussichtlich noch in 2016 mitteilen.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen hierzu zur Kenntnis.