10.11.2016 - 7 Umwandlung des Tennenspielfeldes Rombachstraße ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage von Herrn Pütz bestätigt Herr Feiter, dass die Errichtung einer Flutlichtanlage nicht beabsichtigt ist.

 

Für die Fraktion Die Linke kündigt Herr Beus an, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen werde, wobei man davon ausgehe, dass bei der Materialauswahl auf die geforderte Zertifizierung geachtet worden sei.

 

Für die Fraktion der Grünen signalisiert Herr Rau grundsätzlich ebenfalls Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung. Nicht einverstanden sei man jedoch mit dem Finanzvorbehalt, der im Beschlussentwurf formuliert sei. Es sei selbstverständlich, dass die Maßnahme erst umgesetzt werden könne, wenn die haushaltsrechtlichen Bedingungen erfüllt seien, den Beschluss selbst wolle man jedoch nicht unter einen Vorbehalt stellen. Aus diesem Grund beantrage man die Streichung des Passus „vorbehaltlich der Freigabe der erforderlichen Finanzmittel“.

 

Aus haftungsrechtlichen Gründen spricht sich Herr Plum gegen den Änderungsantrag von Herrn Rau aus.

 

Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Pütz, Rau, Beus, Plum und Haase sowie seitens der Verwaltung Herr Feiter beteiligen, stellt der Vorsitzende den Änderungsantrag als den weitergehenden Antrag zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur vorgesehenen Umwandlung des Tennenspielfeldes Rombachstraße in Kunstrasen und Einfriedung und Verbesserung des vorhandenen Naturrasenplatzes im Brander Wall zur Kenntnis. Er fasst den Baubeschluss für diese Maßnahme. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt aus der in den Erläuterungen aufgeführten Position.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich bei einer Gegenstimme

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Anlagen zur Vorlage