15.12.2016 - 10 Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Umfang...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Eickholt erkundigt sich, wie hoch die Anzahl der Fälle sei, bei denen es gegebenenfalls mehrere Antragsteller gäbe? Insgesamt sei ihm die Vorlage zu „schwammig“.

Herr Dr. Kremer erläutert, dass sich die Fallzahlen und die Komplexität stark verändert hätten.

Herr Frankenberger fügt ergänzend hinzu, dass der ursprüngliche Personalbedarf seinerzeit auf Basis der Fallzahlen bemessen worden wäre. Als Fall wäre der/die Verstorbene betrachtet worden, unabhängig davon, wie viele Personen letztendlich zur Kostentragung verpflichtet wären und die Übernahme der Bestattungskosten beantragt hätten. Aus jetziger organisatorischer Sicht liege nicht mehr der Fall der/des Verstorbenen als Basis für die Personalbedarfsbemessung zugrunde, sondern die Zahl der Antragsprüfungen sei maßgeblich. Zudem wären die Sachverhalte in Bezug auf Kostenersatz vielfach komplizierter und die Thematik insgesamt komplexer geworden.

Frau Eschweiler hebt die Wichtigkeit hervor, dass die Personen, welche in Vorleistung getreten seien, wüssten, dass sie einen Kostenerstattungsanspruch besäßen. Gegebenenfalls könne im Vorfeld eine entsprechende Abfrage erfolgen.

Abschließend sichert Herr Dr. Kremer eine Nachreichung der aktuellen Fallzahlen zu.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die aktuelle Fallstatistik (Stand 31.12.2016) ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

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Beschluss:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplans 2017, im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Umfang von 0,5 VZÄ für die zentrale Bearbeitung der Bestattungsfälle ohne vorherigen Leistungsbezug gemäß § 74 SGB XII, auszuweisen nach EG 9 TVöD, zu beschließen.

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Anlagen

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