13.12.2016 - 3 Mitteilungen und Berichte: öffentlicher Teil

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Beratung

Frau Grehling berichtet, dass sich die Einnahmen aus den Gemeindeanteilen an der Umsatz- und der Einkommenssteuer planmäßig entwickeln.  Das Gewerbesteuer-Soll betrage derzeit bereinigt ca. 180 Mio. Euro, was an sich eine erfreuliche Nachricht sei. Vor wenigen Wochen habe das Soll jedoch noch rund 189. Mio. Euro betragen. Hieran sei ersichtlich, dass die in der Vergangenheit typischen vermehrten Absetzungen zum Jahresende auch im Jahr 2016 erkennbar seien.

 

Außerdem nimmt sie Bezug auf die Presseberichte zur Haushaltsplanung der Städteregion, nach denen die Stadt Aachen 17 Mio. Euro für 2016 fordere und für 2017 eine Zahlung in Höhe von 23 Mio. Euro erwarten könne.

Sie weist darauf hin, dass der voraussichtliche Erstattungsbetrag für das Jahr 2016 rund 12,7 Mio. Euro betrage. Die in der Presse genannten 17 Mio. Euro stellen die Belastung der Städteregion gegenüber der dortigen Haushaltsplanung dar. Hier war noch von einer Erstattung in Höhe von 4 Mio. Euro durch die Stadt Aachen ausgegangen worden. Gleiches gelte für das Jahr 2017. Zusätzlich sei hier eine Verdoppelung der Ausgleichzahlung vorgesehen, die mit einer gleichwertigen Erhöhung der Umlage einhergeht. Durch diese Abrechnungsform könne die Städteregion den Finanzierungsbedarf aufgrund der Ausgleichzahlung bereits in der Haushaltsplanung „einpreisen“.

 

Wichtig sei zu beachten, dass inhaltlich kein Dissens bezüglich der Abrechnungssystematik zwischen Stadt und Städteregion bestehe. Grundlage der Systematik sei das gegenseitige Verständnis, dass eine verursachungsgerechte Abrechnung der übertragenen Aufgaben erfolgen müsse. Die Stadt Aachen bereichere sich nicht auf Kosten der Städteregion oder der angehörigen Kommunen.

 

Frau Grehling erläutert die Systematik der Abrechnung. Vergleichbar mit einer Abschlagszahlung zahle die Stadt im Wege der Teilnahme an der regulären Umlagefinanzierung zunächst die Städteregionsumlage. Berechnungsgrundlage ist hier ein fest definierter Umlagesatz, der durch die Städteregion aufgrund des dort insgesamt bestehenden Finanzbedarfs angesetzt werde.

Die Städteregionsumlage berücksichtige dabei nicht, dass die seitens der Stadt übertragenen Aufgaben möglicherweise geringere oder höhere Kosten verursacht haben. Nach dem Prinzip der Belastungsneutralität werde die Differenz zwischen der Vorfinanzierung im Rahmen der Städteregionsumlage und den tatsächlichen Kosten der übertragenen Aufgaben durch eine Ausgleichzahlung ausgeglichen.

 

In der mittelfristigen Planung unterstelle die Städteregion, dass die Kosten der übertragenen Aufgaben in der Zukunft nahezu statisch blieben. Hintergrund seien auch die gestiegenen Kostenbeteiligungen des Bundes an den Soziallasten.

 

Die Systematik der Abrechnung der Aufgaben sei sicherlich kompliziert und intransparent. Die Teilnahme der Stadt an der Umlagefinanzierung sei jedoch insbesondere auf Landesebene gewollt.

 

Inhaltlich sei die städteregionale Planung mit Risiken verbunden, insbesondere im Rahmen der mittelfristigen Planung. Der Städteregionsrat habe darauf hingewiesen, dass die Umlage eigentlich um rund 1,6 %-Pkt. erhöht werden müsse. Die Erhöhung um lediglich rund 1 %-Pkt. begründet damit ein Risiko in Höhe von rund 0,6 %-Pkt. im städteregionalen Haushalt. Dieses Risiko schlage auf die städtische Haushaltsplanung durch. Zudem weist sie darauf hin, dass ergänzende Erstattungen z.B. für die Leitstelle noch nicht enthalten seien.

Die städtische Haushaltsplanung werde unter Berücksichtigung der Risiken daher eine angepasste Einplanung der Ausgleichzahlung vorsehen.

 

Ratsherr Fischer bedankt sich für die Erläuterungen. Die Systematik sei komplex und müsse zunächst verinnerlicht werden.

 

Frau Grehling weist darauf hin, dass die Systematik und die Entwicklung im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2017 auf den Seiten 40 und 41 des Bandes 1 erläutert sei.

 

Ratsherr Helg erläutert, dass der städteregionale Haushalt erstmals nach der Beschlussfassung des städtischen Haushalts erfolge. Er bittet um Auskunft, ob sich hieraus Nachteile der Stadt ergeben könnten.

 

Frau Grehling erläutert, dass die wesentliche Konsequenz darin bestehe, dass konkrete Einplanungen der Städteregionsumlage und der Ausgleichzahlung erst zu einem späten Zeitpunkt eingearbeitet werden könnten. Sie liegen dann erst in der 2. Veränderungsnachweisung vor. Es müsse mindestens die Aufteilung auf die Ausgleichzahlung und die Städteregionsumlage erfolgen. Die Städteregionsumlage werde deckungsgleich sein, da sie auf einem Bescheid beruhe. Die Annahme, inwieweit ein Ausgleich erfolgen muss, werde voraussichtlich von der städteregionalen Planung abweichen. Für das Jahr 2017 ergebe sich womöglich eine Entlastung. In den Folgejahren sei eine Entlastung nicht zu erwarten.

 

Ratsherr Helg stellt fest, dass die städteregionale Umlage wohl Hauptthema der Januarsitzung im Finanzausschuss werde. Er fragt nach, ob die Sitzungsplanung für den Januar jetzt stehe und dem Anpassungswunsch des Finanzausschusses entspreche.

 

Frau Grehling weist darauf hin, dass die Sitzungsplanung entsprechend dem Wunsch des Finanzausschusses angepasst wurde. Die Sitzung sei für den 17. Januar angesetzt. Vereinbart worden sei aber hier auch, dass die Veränderungsnachweisung erst als Nachtrag zur Verfügung gestellt werden kann. Neben der Benehmensherstellung seien insbesondere die Haushaltsberatungen Gegenstand der Sitzung.