08.12.2016 - 4 Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Höller-Radtke ist erfreut, dass der Bund die Stadt Aachen bei der Etablierung von  Mehrgenerationenhäusern unterstützt.

 

Frau Eickholt-Schippert erklärt, dass die Fraktion Grüne dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt.  Man möchte jedoch dem Bezirk nichts überstülpen, was der Bezirk nicht haben möchte.

 

Herr Frankenberger gibt bekannt, dass die Bezirksvertretung Eilendorf in der gestrigen Sitzung den Beschluss zum Mehrgenerationenhaus einstimmig abgelehnt hat.

 

Herr Müller äußert sich dahingehend, dass das Mehrgenerationenhaus nicht unbedingt in Eilendorf

angesiedelt sein muss. Er findet es gut, ein Mehrgenerationenhaus im Stadtteil Rothe Erde einzurichten.

Die CDU Fraktion trägt den Beschluss der Verwaltung mit.

 

Frau Höller-Radtke schlägt vor, weitere Verhandlungen mit der Bezirksvertretung Aachen Mitte zu führen. 

 

Mit 1 Enthaltung wird folgender Beschluss einstimmig gefasst:

 

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie fasst vorbehaltlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Brand folgende Beschlüsse:

 

Das Mehrgenerationenhaus in Aachen/Brand ist Bestandteil der kommunalen Planung zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses.

Die Stadt Aachen beabsichtigt –vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017- die zweckgebundene Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Höhe von jährlich 10 TEURO während der Förderphase 2017-2020 aus PSP-Element 4-100405-902-3 „Sozialraumbezogene Maßnahmen“, Kostenart 53180000.

 

Das Mehrgenerationenhaus in Aachen/Eilendorf an der Grenze zu Rothe Erde ist Bestandteil der kommunalen Planung zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses.

Die Stadt Aachen beabsichtigt –vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017- die zweckgebundene Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Höhe von jährlich 10 TEURO während der Förderphase 2017-2020 aus PSP-Element 4-100405-902-3 „Sozialraumbezogene Maßnahmen“, Kostenart 53180000.

 

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