15.03.2016 - 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 953 -Triere...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.

 

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt Herrn Willen vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.

 

Herr Willen sieht ein über Jahre hinweg gereiftes Projekt, bei dem viele Anregungen berücksichtigt werden konnten. Daher nne man von einer qualitativ guten Umsetzung des Bebauungsplanes ausgehen. Jetzt sei der Satzungsbeschluss zu fassen. Im Rahmen der Offenlage konnten gute Anregungen von Seiten des Bezirks und auch des Planungsausschusses genutzt werden, so z. B. die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Aldi-Marktes und dem Drogeriefachmarkt. Zusätzlich werde auf dem Kundenparkplatz eine Solartankstelle für Pedelecs und Pkw installiert, was auch im Durchführungsvertrag geregelt sei. Die Grünraumplanung auf der Stellplatzanlage werde nochmals überdacht. Da die Stellplätze räumlich begrenzt seien, sei die Anzahl der Bäume reduziert worden, die Pflanzqualität dieser Bäume sei jedoch hoch angesiedelt. Anhand einer Power-Point-Psentation erläutert Herr Willen, dass das Gebäude Ringstre 15 a (Plan Nr. 6) stehen bleibe, jedoch der Gebäudekörper reduziert werden sse. Für den angrenzenden Nachbarn sei dies eher eine Verbesserung als eine Verschlechterung. Die Planung sehe den Abriss des Hauses Nr. 17 tatsächlich vor.

Weiterhin erklärt Herr Willen, dass zur jetzigen Vorlage zusätzliche Fragen aufgetreten seien. Städtebaulich habe der Architektenbeirat an dem bestehenden Baukörper (Plan 5) einen Anschluss gefordert, und für den Baukörper angrenzend an das Haus Heussstraße Nr. 41 sei ein Pultdach vorgesehen. Davon nehme man nun Abstand, da die Höhenverhältnisse mit dem Bestandsgebäude nicht übereinstimmen. Auf die Frage bzgl. Heussstraße 41 (Plan 11), wie sich der Stellplatzbau auf die Gartengrundstücke auswirke, teilt Herr Willen mit, dass mittels einesrmgutachtens überprüft worden sei, ob ein Schallschutz installiert werden müsse. In der Offenlage sei eine Hecke dargestellt worden, die weiterhin vertraglich geregelt sei.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF erinnert an den Antrag der SPD-BF vom 18.03.2005 auf Überprüfung des Geländes. Es sei bekannt gewesen, dass es zu Parkplatzproblemen beim EDEDA-Markt kommen würde und dass der Lidl- und der OBI-Markt wegziehen würden. Das Einkaufszentrum Rothe Erde sei in Planung und das Aquis Plaza sei bereits im Gespräch gewesen; nicht zu vergessen sei auch der Internethandel. Es habe daher die große Befürchtung bestanden, dass der Stadtbezirk Brand an Attraktivität verlieren könne. Der Brander Einzelhandel sei jedoch fußufig gut erreichbar; die Kaufqualität sse in Brand erhalten bleiben.

Herr Hellmann kann die Einwände und Sorgen der Anwohner gut verstehen, die ihre Wohnungen durch den Bau des Vennbahncenters verlieren werden. Leider stimmten viele Interessen nicht immer überein, so dass ein Ausgleich gefunden werdensse.

 

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF kann sich an die Planungen aus dem Jahre 2005 erinnern. Im Rahmen der regen Beteiligung sei vieles von der Verwaltung umgesetzt worden. Eingaben seien gemacht, Argumente abgewogen und Gutachter eingeschaltet worden. Es sei nachvollziehbar, dass sich viele Brander Bürgerinnen und Bürger durch ein solch umfangreiches Projekt beeinträchtigt fühlennnten. Ihr sei aber auch bewusst, dass die Kaufkraft in Brand unterstützt und erhalten werdensse.

Ratsfrau Lürken sieht die Lösung des Problems der Mieter, die ihre Wohnungen verlieren werden, auf zivilrechtlicher Ebene. Die Bedenken der Anwohner der Heussstraße könne sie ebenfalls verstehen, sse allerdings auch die Notwendigkeit der Erreichbarkeit über eine weitere Zuwegung anerkennen.

 

Ratsherr Blum von der FDP geht in die geschichtliche Entwicklung von Brand bis 2005 zurück.

Brand sei ein florierender Bezirk und Veränderungen, wie der Umbau des Brander Marktplatzes und der Neubau des Vennbahncenters seien sehr wichtigr den Stadtbezirk. Auch ihm sei bekannt, dass die Kaufkraft in Brand und die Attraktivität des Stadtbezirks erhalten bleiben müsse. In Bezug auf die Räumung ihrer Wohnungen müssten betroffene Anwohner mit ihren Vermietern Kontakt aufnehmen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Er glaube an eine letztendlich zufriedenstellende Lösung für alle Betroffenen.

 

Herr Hußmann von der GRÜNE-BF bedauert die unbefriedigende Beantwortung der Einwohnerfragen, erkennt aber die zahlreichen Anstrengungen an, um im Vorfeld sungen zu finden. Er begrüßt die Ladestelle r Elektrofahrzeuge, bedauert aber, dass die von der Politik geforderte Anpflanzung von 20 zusätzlichen Bäumen nicht erfolge, da die Anzahl der Parkplätze offenbar Vorrang habe. Weiterhin sehe er den Punkt der nördlichen Anbindung des Fuß-und Radwegs als nicht abschließend gelöst, da die Anbindung der Heussstraße nicht dargestellt sei. Er schlägt daher vor, den Beschluss im Sinne einer fachtechnischen Planung und Ausführung der Verkehrsanbindung an die Heussstraße mit getrennter Fuß- und Radwegeführung zu Lasten des Vorhabenträgers zu erweitern.

 

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns bittet Herrn Hußmann um Einverständnis, die von ihm aufgeführten Bedenken in das Protokoll aufzunehmen, ohne vom Beschlussentwurf abzuweichen.

 

Herr Hußmann von der GRÜNE-BF erklärt sich einverstanden.

 

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns verweist auf eine Redewendung des ehemaligen Bezirksbürgermeisters Herbert Henn, der einmal gesagt habe, „nichts ist so beständig, wie die Veränderung“. Gerade in diesem Jahr sei dies im Stadtbezirk Brand extrem zu sehen, wie z. B. dem Umbau des Brander Marktplatzes und dem Bau des Vennbahncenters. Berechtigte Interessen Einzelner seien ihm bewusst, wohl wissend, dass nicht jedes Problem gelöst werden könne. Letztendlich sei jeder Abwägungsprozess ein schwieriges Thema.

Seinen Dank spreche er ausdrücklich der Verwaltung und der Bezirksvertretung aus, deren Mitglieder gewählt seien, um Abwägungsprozesse zu beraten und Beschlüsse zu treffen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zur Kenntnis.

 

Sie empfiehlt dem Rat, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 953 – Trierer Straße / Vennbahnweg – gemäß § 4a Abs.3 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

 

-          Reduzierung des geplanten Einzelhandelsgebäudes im Vorhaben- und Erschließungsplan zur Einhaltung der notwendigen Abstandflächen zum Grundstück, Gemarkung Brand, Flur 7, Flurstück 1136 (Ringstraße 15 a)

-          Konkretisierung und Verdichtung der Anpflanzung von Bäumen im Geltungsbereich des Bebauungsplans  und redaktionelle Anpassung im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag und der Begründung.

-          Beschränkung der Randsortimente im Sondergebiet SO 3 –Lebensmittel-Verbrauchermarkt- auf maximal 20% der Verkaufsflächen

 

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, für beide Bauleitplanverfahren zurückzuweisen und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 953 – Trierer Straße / Vennbahnweg - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Des Weiteren empfiehlt sie dem Rat, die Änderung Nr. 129 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage