25.01.2017 - 4 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner; a...

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Beratung

Schriftliche Fragen liegen nicht vor.

 

Mündliche Fragen:

 

 

1.Frage von Frau H., Aachen

betr.: Verkehrssituation am Amsterdamer Ring

- gerichtet an Ratsherrn Linden

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Frau H. erklärt, dass die Überquerung des Amsterdamer Rings aufgrund der Umbaumaßnahme des Hasselholzer Weges, durch die der früher vorhandene Fußgängerübergang nicht mehr vorhanden sei, sehr gefährlich geworden sei. Sie wolle fragen, ob nicht die Möglichkeit bestehe, wieder einen Fußgängerübergang anzulegen, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer/innen zu gewährleisten.

 

Ratsherr Linden, SPD-Fraktion, erklärt, diese Gegend sehr gut zu kennen. Einen Zebrastreifen halte er an dieser Stelle für schwierig, handele es sich hierbei ja um eine Schnellstraße. Nichtsdestotrotz werde die Anregung gerne mit dem zuständigen Fachbereich der Stadt Aachen besprechen und die Frage von Frau H. alsdann schriftlich beantworten.

 

 

2.Frage von Herr N., Aachen

betr.: Sauna im Ostbad

- gerichtet an den Oberbürgermeister

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Herr N. legt dar, dass die Stadt Aachen bereits in nicht unerheblichem Maße Mittel für den Erhalt und Unterhalt des Ostbades zu Verfügung gestellt habe. Nichtsdestotrotz sei zum Jahresende durch den Gesellschafterbeschluss des StadtSportBundes die Sauna geschlossen worden. Er wolle fragen, ob die Stadt Aachen nicht weitere Mittel zu Verfügung stellen könne, um die Sauna als wichtiges gesundheitliches Angebot in dem Viertel aufrechterhalten zu können.

 

Der Oberbürgermeister erklärt, dass es sich hierbei in erster Linie um die Entscheidung des Betreibers handele. Weder seitens der Verwaltung noch der Politik habe man Anlass dafür gesehen, die Schließung in Verantwortung der Stadt aufzufangen und entsprechend in die Haushaltsberatungen aufzunehmen. Das wegfallene Angebot sei jedoch auch im Gesamtkontext der Angebote in ganz Aachen zu sehen und vor dem Hintergrund zu beurteilen, wo in welcher baulichen Entwicklung Angebote in Aachen erbracht werden sollen.

 

Herr N. überreicht dem Oberbürgermeister abschließend eine Unterschriftenliste, die dieser dankend entgegen nimmt.

 

 

3.Frage von Frau B., Aachen

betr.: Pilotprojekte der Familiengrundschule

- gerichtet an den Oberbürgermeister

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Im vergangenen Jahr habe es an einer Grundschule in Driescher Hof eines von zwei Pilotprojekten der Familiengrundschule veranstaltet worden, welches auch verschiedene Elternkompetenzkurse und Sportkurse beinhaltet habe, so Frau B.. Dies sei ein guter Treff- und Anlaufpunkt für die dort wohnenden Familien gewesen. Sie wolle fragen, ob die Möglichkeit bestehe, dies langfristig finanziell zu sichern.

 

Der Oberbürgermeister bittet darum, die Frage schriftlich beantworten zu dürfen.

 

 

4.Frage von Frau H., Aachen

betr.: Abfallgebührenordnung

- gerichtet an Ratsfrau Göddenhenrich-Schirk

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Frau H. nimmt Bezug auf die zu Jahresbeginn in Kraft getretene Gebührenordnung für die Abfallentsorgung, die insbesondere hinsichtlich der Einführung eines Mindestvolumens für Restmüll auf Kritik stoße. Dieses sei eingeführt worden, weil man davon ausgehe, dass oftmals keine adäquate Mülltrennung durchgeführt werde. Sie bitte um Beantwortung der Frage, nach welchen Kriterien im Rahmen der Evaluierung objektiv bewertet werde, ob die Einführung des Mindestvolumens zu einer Verbesserung geführt habe.

 

Ratsfrau Göddenhenrich-Schirk erklärt für die Fraktion Die Grünen, dass diese das neue Konzept sehr kritisch begleitet habe. Insbesondere die Einführung der Mindestmüllmenge lehne man grundsätzlich ab, weil hierdurch eben diejenigen Bürger nicht belohnt würden, die sich bemühten, Müll zu vermeiden. Das Konzept der Evaluierung sei noch nicht vorgestellt worden, aber auch dieses werde man ebenso kritisch begleiten, weil man der Meinung sei, dass das bisherige System gut im Sinne der Müllvermeidung funktioniert habe.

 

 

5.Frage von Frau M., Aachen

betr.: Abfallgebührenordnung

- gerichtet an den Oberbürgermeister

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Frau M. kritisiert das festgelegte Volumen von 7,5 Litern pro Person und Woche, denn dieses sei unökologisch und nicht zukunftsweisend. Aus diesem Grunde habe man eine Petition initiiert und mit dieser bereits 2.700 Unterschriften gesammelt. Es handele sich hierbei um eine Online-Petition, bei der die Möglichkeit der Kommentierung bestehe. Aus den Anmerkungen gehe eindeutig hervor, dass sich die Bürgerschaft ungerecht behandelt und bestraft fühle. Ihre Frage sei, was man gegen dieses Gefühl des Bestraftwerdens zu tun gedenke.

 

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass das alte System durchaus Ungerechtigkeiten beinhaltet habe. Mit der Abfallgebührenordnung verfolge man das Ziel eines gerecht funktionierenden Gesamtsystems, welches Auswege, wie wilden Müll, noch intensiver zu verhindern versuche. Ein Gebührensystem, welches unterstelle, dass man theoretisch null Liter Müll produzieren könne, sei nicht realistisch. Es gebe nur sehr wenige Haushalte, die nunmehr einen erheblichen Nachteil durch die neue Gebührenordnung erleiden. Er sei sich sicher, dass sich das neue System recht schnell etablieren werde, wenngleich es in der Gesamtverteilung zu Verschiebungen komme. Aufgrund der Komplexität des Systems führe man seitens der Stadtverwaltung sehr viele Einzelgespräche und -fallberatungen.

 

Frau M. überreicht dem Oberbürgermeister eine Unterschriftenliste in Form eines USB-Sticks.

 

 

6.Frage von Herrn M., Aachen

betr.: Abfallgebührenordnung

- gerichtet an Ratsherrn Servos

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Herr M. verweist auf § 9 des Landesabfallgesetzes, der die Satzung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung regle. Gemäß Absatz 2 sollen „bei der Gebührenbemessung (..) wirksame Anreize zur Vermeidung, Getrennthaltung und Verwertung geschaffen werden. Satzungsregelungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, gelten längstens bis zum 31. Dezember 1995.“

Er bittet um Auskunft darüber, wo dieser Satz in der aktuellen Abfallgebührenordnung zu finden sei.

 

Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, legt dar, dass dieser Satz nicht in der Gebührenordnung enthalten sein müsse, da er lediglich vorschreibe, wie eine Satzung gestaltet sein müsse. Dementsprechend seien die Gebühren für den Biomüll deutlich geringer als die für den Restmüll, der in seiner Mindestmenge beliebig reduzierbar sei. Der bisherige, günstige Müllpreis habe dazu geführt, dass die Preise für die großen Container, bspw. in Wohnanlagen, gemessen am Leerungsaufwand im Vergleich zu Ein- bis Zweifamilienhäusern zu teuer im Literpreis und hierdurch Ungerechtigkeiten vorhanden gewesen seien. Selbstverständlich habe man die Satzung rechtlich prüfen lassen. Die hierin enthaltenen Anreize seien ausreichend, um den gesetzlichen Anspruch zu erfüllen. Dieser Ansicht folge auch er.

 

 

7.Frage von Herrn M., Aachen

betr.: Abfallgebührenordnung

- gerichtet an Ratsherrn Neumann

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Bezug nehmend auf die Ausführungen des Oberbürgermeisters mangele es offensichtlich an dem allgemeinen Bewusstsein für die Müllproblematik. Er wolle gerne fragen, wie man beabsichtige, eben dieses zu schärfen und ob hierzu erzieherische Kampagnen geplant seien.

 

Ratsherr Neumann, Fraktion Die Grünen, erklärt, dass bereits in den Grundschulen entsprechende Aufklärungsarbeit betrieben werde. Daneben sehe er die Eltern in der Verantwortung, die Thematik der Müllvermeidung und ordentlichen Mülltrennung in die Erziehung einfließen zu lassen. Man dürfe davon ausgehen, dass insbesondere die jüngeren Generationen intensiver mit der Thematik konfrontiert würden als die vorherigen.

 

 

8.Frage von Frau D., Aachen

betr.: Auslastung der MVA Weisweiler

- gerichtet an Ratsherrn Corsten

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Frau D. verweist auf die Diskussionen zur nicht zufriedenstellenden Auslastung der MVA Weisweiler. Sie wolle fragen, wie das Argument entkräftet werden könne, dass die Bürger lediglich animiert werden sollen, mit mehr Müll in der Tonne die überdimensionierte MVA Weisweiler zu füllen, um so indirekt ihre Finanzierung zu sichern.

 

Ratsherr Corsten, CDU-Fraktion, weist die Aussage, die MVA Weisweiler sei nicht ausgelastet, als unkorrekt zurück. Die MVA habe ein Durchsatzvolumen von 360.000 Tonnen per anno und setze 390.000 durch, weil die Verbrennungskapazität dies zulasse. Dies bedeute nicht, dass der Gebührenzahler überproportional belastet werde, sondern die Auslastung der MVA so bemessen sei, dass die Müllgebühren nicht noch stärker erhöht werden müssen. Die Gebietskörperschaften des Kreises Düren, der Städteregion und der Stadt Aachen lieferten 120.000 Tonnen dort an. Jede Tonne mehr senke den Preis. Entsprechend finanziere man nicht die zu groß ausgelegte MVA.

 

 

9.Frage von Herrn H., Aachen

betr.: Abfallgebührenordnung

- gerichtet an Ratsherrn Servos

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Herr H. fragt, wie man einen Anreiz zur Mülltrennung schaffen wolle, nun da sie finanzielle Belohnung wegfalle.

 

Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, stellt klar, dass es sich bei dem Müllgebührensystem nicht um ein Belohnungssystem handele. Dieses solle vielmehr die Kosten decken, die die Müllentsorgung auch wirklich erzeuge.

Zu der Frage der Schaffung von Anreizen wolle er sich Ratsherrn Neumann anschließen. Bereits in den Kindertagesstätten gebe es Aufklärungsreihen zu Müllvermeidung und –trennung, die sehr effektiv seien. Dies könne er von seinen eigenen Kindern berichten, die die hieraus gewonnenen Erkenntnisse sofort umgesetzt haben. Ein Belohnungssystem sei entsprechend wenig zielführend, vielmehr könne allein ein durch eine verstärkte Aufklärung erreichter Wandel in der Gesellschaft als Ganzes für eine Müllvermeidung sorgen.

 

 

10.Frage von Herrn A., Aachen

betr.: Abfallgebührenordnung

-  gerichtet an Ratsfrau Lucke

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Herr A. fragt, ob es in den Medien Erklärungen und Begründungen der Neuordnung in Form von Zahlen und erstellten Gutachten geben werde.

 

Ratsfrau Lucke, SPD-Fraktion, verweist auf die bisherige Öffentlichkeitsarbeit des Stadtbetriebs und des Presseamtes, die sie als sehr gut erachte. Nichtsdestotrotz werde man die Anregung gerne aufnehmen.

 

 

11.Frage von Herrn F., Aachen

betr.: Abfallgebührenordnung

- gerichtet an Ratsherrn Servos

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Herr F. fragt, ob es möglich sei, im Rahmen der vorgesehenen Evaluation zu untersuchen, ob die Einführung des Mindestbehältervolumens zu hoch angesetzt worden sei und ob, je nach Ergebnis, die Gebührenberechnung mit einer anderen als der jetzigen Sockelkalkulation über das Mindestbehältervolumen erfolgen könne, um dann über die freie Wahl der Behältergrößen ggf. wieder einen Anreiz zur Müllvermeidung oder zu einer angemessenen Gefäßgröße zu schaffen.

 

Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, erklärt, dass die Evaluation von der Verwaltung durchgeführt und alsdann den Fachausschüssen zur Beratung vorgelegt werde.

Einer der Gründe für die Beauftragung der Evaluation seien unter anderen die Fehlwürfe, d.h. die Entsorgung von Restmüll in Bioabfallbehältern und umgekehrt, gewesen. Ergebe sich am Ende, dass die Satzung zu einer Verschlechterung geführt habe, dann müsse man diese natürlich überdenken. Man habe zunächst den aus Sicht der Politik besten Entwurf, der zur Debatte gestanden habe, zur Satzung erhoben, aber gleichzeitig auch eine weitergehende Prüfung als sinnvoll erachtet.

Den hohen Nachfragebedarf könne er gut nachvollziehen. Dieser bestätige nur den Evaluationsbedarf seitens der Politik. Ob aus sich aus der Evaluation jedoch eine Änderung ergeben werde, sei derzeit nicht zu sagen.