22.02.2017 - 6 Programm "Gute Schule 2020", Hier: Prioritäten...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Griepentrog weist in Ihrer Funktion als stellvertretende Vorsitzende des Schulausschusses auf den in der letzten Sitzung geänderten Beschluss hin, der jedoch nicht vorliege.

 

Ratsherr Krott erklärt als Vorsitzender des Schulausschusses, dass es darum gegangen sei, der Verwaltung die Möglichkeit schnelleren Handels zu sichern und gleichzeitig die die Kontrollfunktion des Schulausschusses und des Rates aufrechtzuerhalten. Entsprechend habe man wie folgt beschlossen: „Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, die fortgeschriebene vorgeschlagene Prioritätenliste zu beschließen und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung des Programms ,Gute Schule 2020‘, wie in den Erläuterungen dargestellt. Über den Fortgang der Projekte und Maßnahmen ist mindestens vierteljährlich im Schulausschuss zu berichten. Er beauftragt die Verwaltung, einen abgestimmten Vorschlag zu erarbeiten, der aufgrund der zeitlich ambitionierten Projektlaufzeit für die anstehenden Projekte und Maßnahmen eine rechtlich abgesicherte flexible Handhabung für die Verwaltung unter Beachtung der Kontrollfunktion der politischen Gremien vorschlägt.“

 

Der Oberbürgermeister vernimmt Zustimmung unter den Sitzungsteilnehmern des vergangenen Schulausschusses.

 

Ratsfrau Griepentrog erklärt als Sprecherin der Fraktion Die Grünen, dass der Diskussionsverlauf alles andere als erfreulich gewesen sei. Hierbei sei es in der Hauptsache um die Frage der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung in Anbetracht der Größenordnung dieses Projektes gegangen. Dabei sei es enorm wichtig, der Verwaltung einen großen Handlungsspielraum für die Entscheidungen im Rahmen des Projektes selbst als auch für die hiermit verbundene Mittelverwendung einzuräumen. Entsprechend sei der eben vorgetragene Beschlussvorschlag nicht weitrechend genug. Dies sehe die Große Koalition offenkundig jedoch anders, habe sie in der Ausschusssitzung doch zum Ausdruck gebracht, dass sie der Verwaltung nicht genügend Vertrauen entgegen bringe. Dabei überdecke man aber lediglich die eigenen politischen Versäumnisse, indem man der Verwaltung vorwerfe, die Vorlage nicht ordentlich erstellt zu haben. Dies sei angesichts bevorstehender Projekte, wie bspw. „Kultur macht Schule“ oder der Ausbau der digitalen Medien, nicht nachvollziehbar. Anscheinend sei die Große Koalition derzeit eher damit beschäftigt, Schulpolitik zu blockieren, anstatt sie auf den Weg zu bringen. Aus diesem Grunde werde man sich zum Beschlussvorschlag ebenso wie im Schulausschuss enthalten.

 

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, betont, dass man seitens der Großen Koalition alles unternehmen werde, um gemeinsam mit der Verwaltung das Programm „Gute Schule 2020“ erfolgreich umzusetzen.

Alle Fragen, die seitens der Fraktion Die Grünen im Schulausschuss mit Verve vertreten worden seien, insbesondere was die Personalausstattung angehe, seien solche, auf die seitens der Politik ein Anspruch auf eine abgestimmte Verwaltungsmeinung bestehe, die durch den Personal- und Verwaltungsausschuss herzustellen sei. Es sei auch seitens der Politik nicht verwerflich, dahingehend nachzufragen, warum Teile der Verwaltung anscheinend ihre Meinung geändert haben, wenn man erst zwei Wochen zuvor den Haushalt und den Stellenplan verabschiedet habe. Sobald also der Personal- und Verwaltungsausschuss diese abgestimmte Verwaltungsmeinung vorgelegt habe, werde man hierüber einen entsprechenden Beschluss fassen.

Was die Geldmittelverwendung angehe, bestehe noch kein Ausgabendruck, zumal hiervon noch kein Cent bei der Stadt Aachen angekommen sei.

 

Ratsherr Krott, SPD-Fraktion, richtet seinen Dank an die Landtagsabgeordneten, die maßgeblich dazu beigetragen haben, das Programm zu verabschieden, welches die Stadt Aachen in die Lage versetze, die Infrastruktur der Schulen sowohl in bautechnischer als auch in digitaler Hinsicht auszubauen und zu verbessern. Zur Verausgabung der Gelder seien nun einmal bestimmte Abläufe einzuhalten. Im Rahmen der Haushaltsverabschiedung sei keine Rede von zusätzlichem Stellenbedarf gewesen. Sei dieser erforderlich, sei entsprechend von der Verwaltung nachzubessern.

 

Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, verweist auf den Ratsantrag, mit dem sehr klar der Auftrag für die Erstellung eines Gesamtkonzepts formuliert worden sei, mit dem die Mittel, die dankenswerterweise vom Land NRW zur Verfügung gestellt würden, vollständig verausgabt, verarbeitet, geplant und umgesetzt werden können. Ein solcher Auftrag ergehe natürlich in der Annahme, dass der politische Auftrag unter Berücksichtigung aller notwendigen Planungen auch erfüllt werde. Sei dies nicht der Fall, sei nachzubessern. Es sei keine Frage, dass man die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen werde, einen Antrag zur Personalausstattung aber ohne Beteiligung des Fachausschusses zu beschließen, sei nicht der richtige Weg. Von daher habe man über diesen auch nicht im Schulausschuss entscheiden wollen. Der Personaldezernent habe in allen Fraktionen in aller Deutlichkeit das Verfahren der Stellenbedarfsplanung dargestellt. Beschließe man ein solches Verfahren, müsse man sich im Nachgang auch an dieses halten. Im vorliegenden Fall gehe es eben um einen überplanmäßigen, befristeten Bedarf, über den im Personal- und Verwaltungsausschuss zu beraten und zu entscheiden sei. Sicherlich könne man dieses Verfahren auch beschleunigen. Ob dies allerdings notwendig sei, habe die Verwaltung anzuzeigen. Sei ein solcher Aufwand erforderlich, werde man ihn selbstverständlich auch annehmen.

 

Der Oberbürgermeister lässt über den zu Beginn von Ratsherrn Krott verlesenen Beschluss des Schulausschusses für den Rat abstimmen.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt bei elf Enthaltungen einstimmig wie folgt:

Der Rat der Stadt beschließt die fortgeschriebene vorgeschlagene Prioritätenliste und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung des Programms ,Gute Schule 2020‘, wie in den Erläuterungen dargestellt. Über den Fortgang der Projekte und Maßnahmen ist mindestens vierteljährlich im Schulausschuss zu berichten. Er beauftragt die Verwaltung, einen abgestimmten Vorschlag zu erarbeiten, der aufgrund der zeitlich ambitionierten Projektlaufzeit für die anstehenden Projekte und Maßnahmen eine rechtlich abgesicherte flexible Handhabung für die Verwaltung unter Beachtung der Kontrollfunktion der politischen Gremien vorschlägt.

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