15.03.2017 - 3.3 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Griepentrog, GRÜNE, kündigt an, dass ihre Fraktion gegen den Beschlussentwurf der Verwaltung stimmen werde, da bisher keine rechtssichere Vorlage vorhanden sei.

 

Herr Baal, CDU, entgegnet, dass gegebenenfalls erst das Verwaltungsgericht oder das Oberverwaltungsgericht entscheiden werde, ob die Vorlage der Verwaltung rechtssicher war.

Die Argumente zu diesem Punkt bewegten sich im dem Rahmen der Vorjahre. Allerdings sei durch eine veränderte Rechtsprechung eine neue Diskussion nötig geworden. Aus Sicht der CDU schiebe das Land NRW die Verantwortung in dieser Sache auf die Kommunen ab.

Die neue Rechtsprechung führe dazu, dass Einzelhändler in Aachen, deren Geschäft nicht innerhalb des Wirkungsbereichs liegt, am Ende keinen verkaufsoffenen Sonntag anbieten können.

Die Verwaltung trage im Übrigen nicht die Verantwortung, verkaufsoffene Sonntage durchzuführen. Dies müsse auch rechtzeitig von den Antragstellern beantragt werden. Für die aktuell sehr spät eingegangenen Anträge sei das Tempo des diesjährigen Verfahrens außerordentlich beachtlich.

Das Thema „Attraktivität der Innenstadt“ habe sich in den letzten Jahren dramatisch verändert, weil sich das Einkaufsverhalten massiv geändert habe. So gebe es schon seit einiger Zeit z.B. sonntags exklusive Internet-Angebote des Handels.

In der Gesamtabwägung halte die CDU vier Sonntage für das niederschwelligste Angebot, das man machen könne. Man werde daher mit deutlicher Mehrheit dem Beschlussentwurf zustimmen.

 

Herr Servos, SPD, führt aus, dass dieses Thema seit Weihnachten intensiv diskutiert worden sei. Dass der jetzige Beschlussentwurf nicht mehr vollinhaltlich dem Antrag des M.A.C. entspreche, liege an einem schlechten Start des Antragsverfahrens. Jeder müsse nun für sich selber entscheiden, ob er den Terminen zustimmen könne. Die SPD werde sich mit deutlicher Mehrheit für den Vorschlag der Verwaltung aussprechen.

Er selber glaube aber nicht an einen wesentlichen finanziellen Effekt dieser verkaufsoffenen Sonntage. Vielmehr seien diese Sonntag eigentlich eine Werbeveranstaltung für die Stadt. Dies reiche aber nicht aus, um die Innenstädte zu retten. Dazu gehörten starke Initiativen des Handels in Sachen Beratungsqualität.

 

Herr Helg, FDP, äußert, dass man die Verwaltung in Sachen Rechtssicherheit ihrer Vorlage in Schutz nehmen müsse. Eine absolute Rechtssicherheit sei nicht möglich. Der Grund des Einschreitens verschiedener Verwaltungsgerichte liege darin, dass das Ladenöffnungsgesetz mit der Forderung der Anlassbezogenheit einen schweren handwerklichen Fehler enthalte. Man sollte jetzt eine klare Lösung präferieren: Entweder solle man ganz auf verkaufsoffene Sonntage verzichten oder aber auf die Anlassbezogenheit verzichten.

 

Herr Deumens, DIE LINKE, betont, dass sich die Attraktivität der Innenstädte nicht durch verkaufsoffene Sonntage erhöhe. Der Gesetzgeber sehe die Sonntagsöffnungsmöglichkeit lediglich als Annex zu den konkreten Anlässen. Es gehe nicht darum, wirtschaftliche Interessen zu werten.

Seine Fraktion spreche sich gegen jegliche Sonntagsöffnungen aus und werde daher dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen. Die Entwicklung gehe aktuell aber in die richtige Richtung von weniger verkaufsoffenen Sonntagen.  Verkäufer und deren Familien müssten entlastet werden und der arbeitsfreie Sonntag und die Sonntagsruhe seien ein wichtiges Kulturgut unserer Gesellschaft.

 

Frau Stadtdirektorin Grehling weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung vorsehe, dass vier Sonntage befürwortet würden und drei weitere Termine im Falle von nachgereichten weiteren Begründungen. Dann seien es insgesamt sieben Termine. Hierzu verweist sie auf das als Tischvorlage ausgelegte Schreiben von ver.di vom 15.03.2017.

 

Herr Pütz, PIRATEN, führt aus, dass seine Fraktion für eine grundsätzliche Freigabe der Sonntage sei. Allerdings müsse dafür auch eine Kompensation geleistet werden.

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Beschluss:

 

Auf Vorschlag der Verwaltung und Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vorbehaltlich der nachzureichenden Erläuterungen zu einzelnen Veranstaltungsterminen in Brand als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 9Ablehnung: 4Enthaltung: keine

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3595&TOLFDNR=80333&selfaction=print