22.03.2017 - 11 Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 911 -Eupener St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 911 zur Kenntnis.

 

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Er beschließt weiterhin die Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 911 - Eupener Straße/ Köpfchen – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte Bereich Eupener Straße, Grenzübergang Köpfchen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Anlagen zur Vorlage