14.06.2017 - 11.3 Veränderung des Stellenplans 2017Anpassung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Teuku, PIRATEN, begrüßt die Schaffung der Stellen. Es sei aber zu befürchten, dass diese Stellen aufgrund der aktuellen Lage der Erzieherinnen und Erzieher ins Leere laufen würden.

 

Ratsfrau Lux, AfD, äußert sich erfreut, dass hierdurch ein angemessener Betreuungsschlüssel geschaffen werden könne, der dem Kindeswohl diene. Allerdings sei zu bemängeln, dass die Verwaltung zu dem Bereich der Kindertagesstätten keine Gesamtkostenkalkulation vorgelegt habe. Dies schaffe eine gewisse Intransparenz.

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Beschluss:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich die Veränderung des Stellenplans 2017 durch

 

a.Einrichtung von 6 Vollzeitstellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),

b.Einrichtung von 7 halben Stellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),

c.Umwandlung einer Vollzeitstelle für ErzieherInnen (ausgewiesen nach EG S 6 TVöD-SuE) in eine halbe Stelle, auszuweisen nach EG S 8 a TVöD-SuE,

d.Einrichtung einer, zunächst längstens bis zum 31. Juli 2018 befristeten, Stelle für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE) unter Anbringung eines entsprechenden kw-Vermerkes (kw 2018),

e.Einrichtung einer zunächst längstens bis zum 31. Juli 2018 befristeten halben Stelle für eine Ergänzungskraft (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE) unter Anbringung eines entsprechenden kw-Vermerkes (kw 2018),

f.Einsparung einer vollen Stelle für Ergänzungskräfte, ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE,

g.Umwandlung zweier Vollzeitstellen für Ergänzungskräfte, ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE, in zwei halbe Stellen, auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE

h.Umwandlung dreier Vollzeitstellen für Ergänzungskräfte, ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE, in sechs halbe Stellen für Ergänzungskräfte, auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE

iUmwandlung von 21 ErzieherInnenstellen, ausgewiesen nach EG S 6 TVöD-SuE, in 21 Stellen für ständige Vertretungen, auszuweisen nach EG S 13 TVöD-SuE,

j.Umwandlung von 8 ErzieherInnenstellen, ausgewiesen nach EG S 6 TVöD-SuE, in Stellen für ständige Vertretungen, auszuweisen nach EG S 9 TVöD-SuE,

k.Streichung des an der befristet eingerichteten halben Stelle für die Arbeiten im Zusammenhang mit der Abrechnung der therapeutischen Verordnungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen angebrachten kw-Vermerkes.

 

Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses für den Stellenplan 2018

 

l.die Einrichtung von 9 Vollzeitstellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),

m.die Umwandlung einer ErzieherInnenstelle, ausgewiesen nach EG S 8 TVöD-SuE in eine Stelle für eine ständige Vertretung, auszuweisen nach EG S 9 TVöD-SuE.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 68Ablehnung: 2Enthaltung: 1