14.06.2017 - 6 Erlass einer Satzung über ein gemeindliches Vor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden

Reduzieren

Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließteinstimmig zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im Planbereich befindliche Grundstück im Stadtbezirk Aachen-Mitte, Karl-Marx-Allee Nr. 220 (ehemals Landesbetrieb Straßenbau) eine Satzung zur Aus­übung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3598&TOLFDNR=81295&selfaction=print