17.01.2017 - 2 Mitteilungen und Berichte: öffentlich

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Beratung

Frau Grehling berichtet, dass sich die Gewerbesteuererträge des Jahres 2016 besser entwickelt haben, als noch zum Zeitpunkt der Entwurfseinbringung 2017 prognostiziert. Aus diesem Grund sehe die Veränderungsnachweisung auch eine Erhöhung des Ansatzes für die Jahre 2017 bis 2020 vor. Eine abschließende Aussage über die Höhe der Gewerbesteuererträge lasse sich aber aufgrund der noch laufenden Wertaufhellung und sich hieraus ergebenden Korrekturbuchungen noch nicht treffen.

 

Auch die bisherigen Ergebnisse der übrigen Steuerarten rechtfertigen die Einplanung und teilweise Anpassung im Rahmen der Veränderungsnachweisung.

 

Sie verweist auf die schriftliche Mitteilung, die mit der Einladung versandt wurde, nach der die Entscheidung über den Antrag des Vereins „Stadtbekannt und Co. Aachen“ zuständigkeitshalber an den Hauptausschuss verwiesen worden sei.

 

Ratsherr Pilgram vertritt die Meinung, dass der Antrag aufgrund des bestehenden Verweisungsbeschlusses des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft als regulärer Tagesordnungspunkt zu behandeln sei. Der Ausschuss treffe dann die Entscheidung, ob eine Verweisung aufgrund der Zuständigkeit des Hauptausschusses erfolge. Der Hinweis auf die Zuständigkeitsordnung erfolge richtigerweise, hätte aber bereits in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft erfolgen müssen.

 

Frau Grehling erwidert, dass die Verwaltung sehr wohl prüfen müsse, ob ein Tagesordnungspunkt in die Zuständigkeit des Ausschusses falle. Die gewählte Vorgehensweise erfolge in Absprache mit dem Ausschussvorsitzenden. Sie weist darauf hin, dass die entsprechende Mitteilung über die Zuständigkeit des Hauptausschusses schriftlich mit der Einladung versandt worden sei. Insofern hätte etwaiger Widerspruch gegen die Vorgehensweise durch die Ausschussmitglieder in der Zwischenzeit bis zur Sitzung erfolgen können.