17.01.2017 - 5 Mehreinnahmen aus Verstößen gegen die Umweltzon...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Fischer ist mit dem Beschlussvorschlag, dem Rat der Stadt Aachen die Ablehnung des Ratsantrages 217/17 zu empfehlen, nicht einverstanden. Bislang erreiche die eingerichtete Umweltzone lange nicht den gewünschten Zweck. Als einzige zweckfördernde Maßnahme sei bisher die Ausstattung der ASEAG Busse mit entsprechenden Filtern erfolgt. Hier müsse der Luftreinhaltung eine höhere Priorität eingeräumt werden. Die durch die Bußgelder eingenommenen außerordentlichen Mehrerträge seien daher in die Luftreinhaltung zu investieren.

 

Ratsherr Linden entgegnet, die von Ratsherr Fischer genannten außerordentlichen Mehrerträge erschließen sich ihm nicht. Bei den Mehreinnahmen durch Bußgelder handele es sich nicht um außerordentliche Erträge. Der Ratsantrag entspreche nicht der Rechtslage,  da eine Zweckbindung von Bußgeldern rechtswidrig sei. Die Forderung, mehr Geld in die Luftreinheit zu investieren, gehöre darüber hinaus in die Haushaltsdebatte. Aus seiner Sicht sei hier auch bereits eine entsprechende Priorität der Luftreinhaltung verankert, was sich in den berücksichtigten millionenschweren Maßnahmen wiederspiegle.

 

Auch Ratsherr Helg stimmt zu, dass der beantragte Vorschlag auf Grund der Rechtswidrigkeit nicht umgesetzt werden könne.

 

Ratsherr Fischer erwidert, dass seiner Ansicht nach der Vorschlag zu formal behandelt werde. Das Ziel sei es, dass in Höhe der Erträge aus Bußgeldern der Umweltzone in Luftreinhaltung investiert werde.

 

Ratsherr Deumens spricht sich ebenfalls dafür aus, dass die zusätzlichen Gelder, die durch die Umweltzone eingenommen wurden, entsprechend für die Umwelt einzusetzen, also in die Luftreinheit zu investieren seien. Dabei sei die Luftreinhaltung kein Selbstzweck, sondern zum Erhalt der Gesundheit der Menschen unumgänglich. Man verstecke sich hinter Formalitäten, indem die Verwaltung den Antrag auf Grund der nicht möglichen Zweckbindung ablehne.

 

Ratsherr Helg betont nochmals, dass der Rat und die Verwaltung dem Rechtsstaatsprinzip unterliegen und somit ein rechtswidriger Vorschlag nicht umgesetzt werden könne. Sollte eine Umsetzung des Antrages erfolgen, befürchte er eine Beanstandung des Beschlusses.

 

Ratsherr Pilgram antwortet, dass die Zweckbindung von Erträgen aus Bußgeldern vielleicht rechtswidrig sei, dennoch könne man die Mittel für die Luftreinhaltung verwenden. Sofern in die Luftreinhaltung nicht investiert werde, führe dies auch zu wirtschaftlichen Problemen, da zur Einhaltung der Grenzwerte dann als ultima ratio Fahrverbote ausgesprochen werden müssten. Darüber hinaus sei auch die Gesundheit der Aachener Bürgerinnen und Bürger gefährdet. Der Aufwand für Nachrüstung der Filter sei finanziell leistbar.

 

Ratsherr Linden äußert sich nochmals über die Rechtswidrigkeit der Vorlage und weist zudem darauf hin, dass die Stadt Aachen aufgrund der vorgenannten Problematiken im Bereich der Luftreinhaltung bereits sehr aktiv geworden ist. Auch betont er, dass die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen keine Verschleierung darstelle.

 

Frau Grehling erläutert, dass die nicht erwarteten Einnahmen, welche durch die unerwartet vielen Bußgeldverfahren eingenommen wurden, bei einem defizitären Haushalt der Gesamtdeckung dienen. Bußgelder stellen keine Gebühren dar und seien damit nicht zweckgebunden.

Sofern für Naturschutz und Luftreinhaltung zweckgebundene Mittel (z.B. aus Ausgleichszahlungen) erwirtschaftet würden, würden diese selbstverständlich zweckentsprechend verwendet. Darüber hinaus sei zu beachten, dass nicht alle Bußgelder, die verhängt werden, auch in der Kasse der Stadt Aachen als Einzahlung zu verzeichnen seien. Die Eintreibung der Bußgelder gestalte sich zum Teil schwierig. Oft handele es sich auch um formale Verstöße. Bei einem defizitärem Produkt könne man darüber hinaus nicht von Mehrerträgen sprechen.

Im Übrigen könnten die im Jahr 2016 erzielten Erträge nicht zur Deckung von Aufwendungen im Jahr 2017 dienen. Inwieweit dennoch Mittel im Jahr 2017 für die Luftreinhaltung verwendet werden sollten, sei in den Haushaltsberatungen zu klären.

 

Ratsherr Teuku bemerkt, der Antrag der Grünen Fraktion müsse seiner Meinung nach im TOP 12 – Haushaltsplanberatungen beraten werden. Er schlägt vor, die Grünen Fraktion solle bei TOP 12 beantragen, 900.000 € zusätzlich für die Luftreinhaltung bereitzustellen.

 

Ratsherr Pilgram weist darauf hin, dass der Antrag bereits im vergangenen Jahr gestellt worden sei.

Dort sei jedoch statt in die Luftreinhaltung in Kitas und Schulen investiert worden. Außerdem sei davon auszugehen, dass auch weiterhin Bußgelder aus der Umweltzone erzielt würden.

 

Frau Grehling weist darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch ungewiss sei, wie hoch die Einnahmen im Rahmen der Bußgeldverfahren in 2017 sein werden, da die Zahl der Verstöße aufgrund von Lerneffekten rückläufig sei. Sie bestätigt die Auffassung des Ratsherrn Teuku bezüglich der Beratung in TOP 12.

 

Ratsfrau Plum führt aus, dass bereits in die Luftreinhaltung investiert werde und weist letztlich nochmals auf die Rechtswidrigkeit des Beschlusses hin.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen mehrheitlich mit drei Gegenstimmen und ohne Enthaltungen, die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und den Ratsantrag 217/17 der GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt Aachen abzulehnen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3610&TOLFDNR=79165&selfaction=print