17.01.2017 - 9 Herstellung des Benehmens zur Festsetzung der a...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 17.01.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Dezernat II
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Grehling weist auf die ausgeteilte Unterlage zur Erklärung der Finanzierungssystematik hin, die in der vergangenen Finanzausschusssitzung gewünscht wurde. Kernaussage sei, dass die Stadt Aachen nur die Kosten für die an die Städteregion übertragenen Aufgaben zu tragen habe. Auch die Einplanung im Haushalt entspreche dieser Maxime, auch wenn keine deckungsgleiche Einplanung der Ausgleichzahlung im Vergleich zur Planung der Städteregion vorgenommen werde.
Ratsherr Teuku fragt, woraus die Abweichung zwischen städtischer und städteregionaler Planung entstehe.
Frau Grehling antwortet, dass dies aufgrund der unterschiedlichen Bewertung und Berücksichtigung von Risiken erfolge. Aufgrund der Abrechnungssystematik sei die Stadt unabhängig von der Frage, ob die Städteregion eine Sonderumlage erhebt, von sich realisierenden Risiken haushalterisch betroffen. Insofern habe man von der seitens der Städteregion errechneten Erstattung an die Stadt in Höhe von 23 Mio. Euro einen Risikoabschlag errechnet und die sich dann ergebenden Nettobelastungen im Sinne einer stetigen Kostenentwicklung fortgeschrieben. Der Risikoabschlag entspreche der Differenz des Umlagesatzes in der ursprünglichen Planung zum nunmehr um rund 0,54 %-Pkt. verringerten Umlagesatz.
Sie weist darauf hin, dass sich die nun zur Diskussion stehende Benehmensherstellung ausdrücklich nur auf den Umlagesatz für das Jahr 2017 beziehe.
Ratsherr Helg möchte wissen, mit welchem Erstattungsbetrag jeweils für das Jahr 2016 und 2017 zu rechnen sei.
Frau Grehling antwortet, dass noch keine Abrechnung vorliege. Die Prognose für das Jahr 2016 sehe eine Erstattung in Höhe von 11,5 Mio. Euro vor.
Diese Erstattungsgröße wird auf Seiten der Städteregion auch für das Jahr 2017 unterstellt, wobei der Abrechnungsmechanismus eine Verdoppelung dieser Summe bei spiegelbildlicher Anhebung der allgemeinen Umlage erzwingt.
Anlagen zur Vorlage
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950,2 kB
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