19.01.2017 - 10 Seniorenratswahlen 2017; Durchführung der Wahle...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Die geplanten Änderungen der Seniorenwahlordnung werden von Frau Jansen und Herrn Eckert erläutert.

So wird etwa die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des Seniorenrats pro Wahlberechtigte eines Wahlbezirkes neu geregelt, und einige Wahlbezirke werden angeglichen an die sozialräumliche Einteilung des Stadtgebiets der Stadt Aachen.

Außerdem soll in Zukunft die Wahlperiode des Seniorenrats der Stadt Aachen der 5-jährigen Wahlperiode der Landtagswahlen in NRW angeglichen werden. Dadurch verspricht man sich eine logistische Erleichterung bei der Durchführung der Wahl des Seniorenrates. Um eine Angleichung an den Landtagswahlrhythmus zu erreichen, muss die nächste Wahlperiode des Seniorenrats allerdings einmalig um einige Monate verkürzt werden.

Eine weitere Veränderung der neuen Wahlordnung besteht darin, dass die Wahl in Zukunft ausschließlich als portofreie Briefwahl stattfinden soll.

Nach ausführlicher und z.T. kontroverser Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:

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Beschluss:

Der Seniorenrat nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, die Wahlordnung und die Geschäftsordnung für den Seniorenrat der Stadt Aachen wie vorgelegt zu beschließen.

 

Der Seniorenrat regt an, den Abstand zwischen dem Tag der Bundestagswahl 2017, nach derzeitigem Stand voraussichtlich der 24. September 2017, und dem Wahltag für den Seniorenrat so festzulegen, dass die Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wähler frühestens erst nach dem Tag der Bundestagswahl erfolgt.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

2021

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Anlagen zur Vorlage