18.01.2017 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Mi., 18.01.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Zu Beginn erläutert Herr von Thenen die Modalitäten der Fragestunde.
Schriftliche Fragen liegen nicht vor.
a)Schriftliche Fragen
b)Mündliche Fragen:
Frau I. K. aus Aachen an die Verwaltung:
Ich habe eine Frage zu dem Bauungsplan Kornelimünster West / August-Macke-Straße. Ich bin Eigentümerin des Hauses Schleckheimer Str. 60. Mein Grundstück grenzt direkt links an den zukünftigen Netto-Markt an und auf meinem Grundstück steht eine Buche, die ca. 230 Jahre alt ist, direkt an der Grenze, wo das Erdreich ca. 1,50 m tief abgegraben werden soll. Also unmittelbar an dem Baum herunter. Dazu richtet sich dann auch meine Frage. Warum sehen Sie keinen weiteren Klärungsbedarf, obwohl mir in einem persönlichen Gespräch Mitte November 2016 Herr Dieroff, ein Mitarbeiter der Projektentwicklungsgesellschaft für den Netto, gesagt hat, dass aufgrund der ca. 230 Jahre alten Rotbuche, mit einem Stammumfang von 3,80 m, 3 bis 4 Stellplätze wegfallen würden. Dass der Baum einen Pilz hätte, uns aber doch noch überleben könnte. Er hat mir zugesagt, mir das Baumgutachten am nächsten Tag per E-Mail zu schicken, damit er sich in zwei Wochen noch mal bei mir melden könnte, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Er mir dieses Gutachten aber nie geschickt hat. Warum schickt er mir dieses Gutachten nicht, wenn es doch so eindeutig sein soll und er sich auch bei mir überhaupt nicht mehr gemeldet hat? Auch auf eine erneute Nachfrage per E-Mail hat er mir das Baumgutachten nicht geschickt.
Frau Hildersperger antwortet, dass man hier zwischen der öffentlich-rechtlichen Aufgabe und dem Privatrecht unterscheiden muss. Ich kann hier nur antworten, was das öffentlich-rechtliche Erfordernis ist. Zur Begutachtung des Baumes wurde von der Verwaltung ein Gutachten verlangt, welches vom Investor in Auftrag gegeben wurde, weil der Kronenumfang des Baumes über die geplanten Stellplätze ragt. Dazu kommt noch, dass die Stellplätze tiefer liegen und dadurch das Wurzelwerk betroffen ist. Währenddessen ein Baumgutachter von Seiten des Investors tätig war, gab es bereits von Seiten der Verwaltung Überlegungen, ob Stellplätze wegfallen könnten. Bei der Begutachtung des Baumes wurde dann ein Pilz festgestellt, der das Wurzelwerk bereits angegriffen hat und auf Dauer aushöhlt. Mit diesem Ergebnis und dem Bildmaterial dazu ist dann Herr Drautmann vom Fachbereich Umwelt konsultiert worden. Seine Feststellung war, dass die Baumkrone durch den Pilzbefall bereits sichtbar in seiner Vitalität gelitten hat und er einer Fällgenehmigung zustimmen würde, da die Verkehrssicherung nicht mehr gewährleistet ist. Aus öffentlich-rechtlicher Sicht muss der Bebauungsplan nicht auf den Baum reagieren, weil kein Erfordernis gegeben ist. Aus privatrechtlicher Sicht kann jemand, auch wenn er nicht Eigentümer des Baumes ist, eine Fällgenehmigung beantragen, denn Herr Drautmann würde diese in Aussicht stellen. Aber die Stadt würde eine Fällung nicht anordnen, dies muss privatrechtlich durchgesetzt werden. Da hat die öffentliche Hand keine Handhabe.
Nachfrage von Frau K.:
War Herr Drautmann bei mir auf dem Grundstück?
Frau Hildersperger antwortet, nach meiner Kenntnis war Herr Drautmann nicht vor Ort, sondern hat anhand von Fotos die Sachlage beurteilt.
Weitere Nachfrage von Frau K.:
Wenn ein Gutachter die Vitalität und Standsicherheit eines Baumes prüft, geht das normalerweise mittels besonderer Verfahren. Es werden dann Sensoren oder Zugseile um den Baum gelegt und dann wird gemessen inwiefern der Baum sich bewegt oder es wird durch eine Art Computertomografie in welchem Zustand das Holzwerk ist. Wie will denn Herr Drautmann anhand von Fotos begutachten, was andere Sachverständige mit aufwändigen Methoden vor Ort machen?
Frau Hildersperger antwortet, dass sie die Art der Begutachtung den Experten überlassen muss und bestätigt Frau Nachfrage von Frau Körner, dass sie sich selbstverständlich persönlich mit Herrn Drautmann in Verbindung setzen kann. Herr Drautmann hat bestätigt, dass es sich hier um den besonders aggressiven, holzzerstörerischen Riesenproling handelt, wodurch unstrittig mit zunehmender Holzzersetzung die Bruch- und Standortsicherheit gefährdet wird und somit die Verkehrssicherheit des Baumes zukünftig nicht mehr in ausreichender Form gewährleistet ist.
Herr C. L. aus Aachen an die Verwaltung:
Es geht mir um das gleiche Vorhaben, also die Errichtung des Netto-Marktes. Warum besteht bezüglich des Lärms kein Klärungsbedarf? Denn Frau Hildersperger hat in der Informationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im letzten Jahr gesagt, dass von dem Markt ausgehender Lärm wohl problematisch ist und auch der Herr Dierhoff von der Projektentwicklungsgesellschaft gesagt hat, dass er sich mit den Nachbarn bezüglich des Lärmschutzes in Verbindung setzen will und nunmehr eigentlich in der Planung gar kein Lärmschutz vorhanden ist. Es gibt also gar keine Planung darüber, was gemacht werden soll, außer dass der Parkplatz asphaltiert werden soll. Nach unserer Kenntnis kann das einfach nicht ausreichen.
Frau Hildersperger antwortet, die Gutachten sind Eigentum des Investors. Wir werden diese bei der Offenlage auslegen. Es wird aber nicht ins Internet eingestellt, weil dies urheberrechtlich nicht zulässig ist. Sie können aber selber auf den Investor zugehen, der dann entscheidet, ob er die Gutachten herausgibt oder nicht oder sie kommen zu uns in die Verwaltung und können diese bei der Offenlage einsehen. Der Gutachter hat drei wesentliche Lärmquellen eines Discounters untersucht. Einmal die Anfahrung durch Lieferfahrzeuge, die Benutzung der Einkaufswagen und die Stellplätze. Die Untersuchung hat festgestellt, dass die Nachtwerte nicht relevant sind, weil dies außerhalb der Öffnungszeiten ist und die zulässigen Tagwerte nicht überschritten werden. Damit ist der Nachweis geführt.
Nachfrage von Herrn L.:
Aber es kann doch nicht sein, dass die von uns zum besagten Grundstück gepflanzte Buchenhecke, die gerade einmal einen Meter hoch, ist als Lärmschutz angesehen wird. Der ganze Lärm der auf dem Parkplatz entsteht ist das Zuschlagen von Autotüren, das Motorstarten, das Rein- und Rausfahren von Fahrzeugen. Wieso wird das nicht berücksichtigt?
Frau Hildersperger antwortet, die Buchenhecke ist kein Lärmschutz. Ich kann jetzt hier nicht mit Ihnen über das Gutachten diskutieren. Es gibt anerkannte Regeln, wie solche Gutachten aufgestellt werden. Es gibt Annahmen, die setzen sich zusammen aus den Fahrbewegungen und den Entfernungen zur nächsten Wohnbebauung.
Weitere Nachfrage von Herrn L.:
Also wird es kein weiteres Gutachten geben, bzw. Sie akzeptieren dieses Gutachten?
Frau Hildersperger antwortet, dass das Gutachten nach den allgemeinen Regeln der Technik erstellt worden ist.
Frau A. H. aus Aachen an die Verwaltung:
Wir haben die Sache bisher verfolgt und auch unsere Eingaben gemacht. Zum Netto-Markt wurden die Dinge aufgenommen, die schon vorher angekündigt waren, was geändert werden sollte. Unsere Eingaben zu den beiden Mehrfamilienhäusern wurden überhaupt nicht berücksichtigt. Da geht es z. B. über die Beschattung unseres Grundstückes über Teile des Tages. Da steht nur drin, sie wäre hinnehmbar. Es ist aber so, dass unser gesamter kleiner Garten beschattet wird. Meine Kinder fragen mich, wo demnächst denn das Planschbecken steht. Wir sind dort vier Familien mit Kindern, die dort wohnen. Das interessiert offenbar keinen. Dort wird sozialer Wohnraum geschaffen, wo wir auch nichts dagegen haben, wir fragen uns nur, warum das in dieser Höhe geschehen muss. Und da wird überhaupt nicht darauf reagiert. Es steht sogar in den Stellungnahmen, an den Giebelseiten wird der Umfang des Gebäudes, nämlich vier Wohnebenen, wahrnehmbar. Von der August-Macke-Straße her sieht es zwar zweieinhalbgeschossig aus, aber von den Giebelseiten her nicht. Wir wohnen aber an den Giebelseiten und wir werden komplett beschattet. Und die Giebelseiten sind auch von der Schleckheimer Straße aus zu sehen, wo diese beiden „Klötze“ dann stehen werden und einen richtig einladenden Einblick in das Neubaugebiet geben. Ich frage mich, warum muss an dieser Stelle alles realisiert werden. Der Netto-Markt und der vierzehn Wohnungen umfassende Wohnungsbau, wovon nur drei Wohnungen im sozialen Wohnungsbau erstellt werden. Da kann man sich auch nicht hinter verstecken, dass man da unheimlich viel sozialen Wohnraum schafft. Da fragen wir uns einfach, es heißt ausdrücklich es geht um das Gebot der gerechten Abwägung privater und öffentlicher Belange gegeneinander und untereinander. Wir fühlen uns da überhaupt nicht berücksichtigt und geht es jetzt darum, dass wir Klage einreichen, um das ganze Verfahren noch weiter zu verzögern? Wer hat denn da ein Interesse dran?
Frau Hildersperger antwortet: Bereits in der Rahmenplanung Kornelimünster West aus dem Jahr 1999 wurde in diesem Eckbereich ein kleines Stadtteilzentrum angedacht, in dem ein Einzelhandel unter mehrgeschossigen Gebäuden vorgesehen war. Eine höhere Dichte ist aufgrund des etwas zentraleren Standortes und eines Mischgebietes städtebaulich gerechtfertigt. Der Sprung von einer klassischen Zweigeschossigkeit der Einfamilienhäuser zu einer Dreigeschossigkeit eines Mehrgeschosswohnungsbaus sind aus städtebaulicher Sicht verträglich und auch üblich. Alle Anforderungen der Abstandsflächen und der in der Baunutzungsverordnung festgeschriebenen Höchstwerte für die Auslastung von Baugrundstücken in Mischgebieten werden eingehalten. Sicherlich wäre es wünschenswert gewesen, dass dort der Einzelhandel und der Wohnungsbau aus einer Hand geplant worden wäre. Da es sich jedoch um Privatgrundstücke handelt, obliegt es den Eigentümern die Grundstücke zu entwickeln.
Nachfrage von Frau H. an die CDU-BF:
Ich habe das in Kornelimünster noch nie erlebt, weder beim Grundschulbau noch bei der Sanierung des Kindergartens oder beim Neubaugebiet 2, was geplant wurde, wo auch der ursprüngliche Plan umgestaltet wurde. Ich habe noch nicht erlebt, dass im Eilverfahren so einseitig beschlossen wurde, ohne irgendwie abzuwägen und so zu bauen, dass alle zu ihrem Recht kommen. Wir haben überhaupt nichts gegen diesen Wohnraum, der dort geschaffen werden soll. Aber warum orientiert man sich nicht an der gegenüberliegenden Seite an der August-Macke-Straße, wie dort gebaut wurde, dass das Bild einheitlicher wird und trotzdem kann man drei Sozialwohnungen dort schaffen. Die Gründe, die sie mir jetzt nennen, sind für mich keine Gründe.
Die CDU-BF antwortet, wir können sie gut verstehen und auch welche Gründe bei ihnen vorliegen. Aber wie eben bereits gesagt wurde, hier stehen eben Sachen gegenüber und es ist möglich ihre privatrechtliche Seite weiter zu verfolgen. Es geht ja heute erstmal um die Offenlage und es ist eben schon gesagt worden, wie sie dann weiter entscheiden, das ist ihre Sache oder Entschluss. Wenn sie die Sache verfolgt haben, dann wissen sie, dass das jetzt mindestens die zehnte Planung ist, an der der gesamte Bezirk hier beteiligt ist. Wir haben alles getan, auch mit Veränderung, damit dieser Markt überhaupt geschaffen wird. Es ist so oft in der Vergangenheit geblockt worden. Und für diesen Bereich, das haben sie ja nachgelesen, da geht es einfach um 800 qm. Sie werden kaum einen Discounter finden, die großen sowieso nicht, die dort einen so kleinen Markt bauen würden. Aber für viele Menschen in Kornelimünster ist es absolut wichtig, dass dieses Projekt jetzt mit dem Netto dann auch konkret angestoßen wird und die Nahversorgung für viele Menschen geschaffen wird, auch wenn Kornelimünster selbst kein Nahversorgungszentrum ist. Aber es steht ihnen frei innerhalb der Offenlage und auch danach privatrechtlich Schritte zu unternehmen, um evt. ihre Interessen durchsetzen zu können.
Frage von Herrn H. H. aus Aachen:
Ich möchte die Aussagen meiner Ehefrau nochmal unterstreichen Es geht uns nicht um den Netto-Markt. Aus den Eingaben kann man entnehmen, dass der Discounter ein geteiltes Echo gefunden hat, weil sowohl positive als auch negative Eingaben vorliegen. Es geht uns vor allem um die Wohnbebauung und das haben die Erwiderungen zu den Eingaben auch deutlich gemacht, dass was die Baumasse angeht die Eingaben eigentlich eindeutig waren. Und ich will nochmal betonen, was meine Ehefrau gesagt hat, wir verstehen nicht, warum da an die Grenze des Erlaubten gehen muss und warum es da nicht die Möglichkeit gibt, da eine Abwägung zu finden. Eine Abwägung würde sicherlich bedeuten, dass man sich irgendwo in der Mitte trifft. Ich möchte keine Frage an sie richten, sondern Ihnen einfach nur mit auf den Weg geben, dass es inzwischen auch einen Eigentümer in der unmittelbaren Umgebung gibt, der verkauft hat. Unter anderem wegen dieser Sache, und ich denke, das macht deutlich, dass die Leute wirklich betroffen sind.