07.02.2017 - 10 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

Frau Drews erläutert, dass sich das Unterhaltsvorschussgesetz zum 01.07.2017 maßgeblich verändern wird. Zwar sind zum jetzigen Zeitpunkt wichtige Details noch nicht bekannt, die Eckpunkte werden aber in den nächsten Ausschusssitzungen dargestellt.

Die Familien sollen über das Presseamt der Stadt Aachen über die Änderungen informiert werden.

Grundsätzlich wird die Bezugsdauer von Unterhaltsvorschussleistungen aufgehoben. Bislang konnten für ein Kind bis zum 12. Lebensjahr für insgesamt 72 Monate Leistungen bezogen werden; mit Änderung des Gesetzes entfallen diese Beschränkungen. Dies bedeutet den Wegfall der Höchstbezugsdauer und die Möglichkeit der Antragstellung bis zum 17. Lebensjahr.

Die Stadt Aachen rechnet auf Grundlage einer Hochrechnung der vorhandenen Fälle mit rund 1200 neuen Anträgen.

Herr Brötz greift erneut die BMX-Anlage am Park des Alten Klinikums auf und ist zufrieden mit den am Vortag getroffenen Vereinbarungen mit dem Fachbereich Umwelt (vgl. TOP 5). Die Anlage wird sowohl mit Landesmitteln, als auch mit Zuschüssen des Bezirks Aachen-Mitte sowie dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule gefördert. Der Bau soll 2018 beginnen.

Herr Krott ergänzt, dass die BMX-Anlage ein Beteiligungsprojekt mit den Jugendlichen gewesen ist.

Frau Schwier bedauert in diesem Zusammenhang allerdings, dass das Projekt aus dem Blickwinkel der Jugendlichen zu lange dauert.

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