16.03.2017 - 4 Therapeutische Versorgung in städtischen Kinder...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Eschweiler bedankt sich bei der Verwaltung für die zeitnahe und sehr detaillierte Vorlage. Sie unterstreicht an dieser Stelle, dass man die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich wertschätze und das Finden von Lösungen ein erklärtes Ziel sei. Man wünsche sich eine bedarfsorientierte Neukonzeption. Natürlich müsse hier umsichtig unter der Maßgabe einer Haushaltsneutralität agiert werden. In diesem Zusammenhang weise sie auf den vorbereiteten Entwurf des geänderten Beschlussvorschlages hin, welcher allen Mitgliedern als Tischvorlage vorläge. Um über den abgelaufenen Zeitraum Planungssicherheit geben zu können, wäre auch in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 14.03.2017 ein entsprechender dem Ausschuss angepasster Vorschlag unterbreitet und beraten worden.

Frau Griepentrog merkt an, dass die inhaltliche Diskussion zu dieser Vorlage bereits vor 2 Tagen in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses geführt worden wäre. Zur Thematik der Haushaltsneutralität führt sie aus, dass man die Arbeit in den Kindertagesstätten nicht nur auf 1 Jahr begrenzt anschauen dürfe; hier müsse man weitsichtiger agieren. Zudem wäre es zum jetzigen Zeitpunkt wichtig, das Signal zu geben, dass die Stellen erhalten blieben und das bestehende Konzept gewahrt werden würde. An Herrn Dr. Kremer richtet sie die Frage, welche Konsequenzen die Vorlage für die bestehenden Verträge habe.

Herr Klopstein berichtet, dass seine Fraktion über die Entscheidung des Kinder- und Jugendausschusses, das bestehende System nicht zu zerschlagen, froh gewesen sei.

Herr Servos erläutert, dass man sich im Vorfeld sehr intensiv mit den jeweiligen Beschlussvorschlägen beschäftigt, dazu vorbereitet und ausgetauscht habe. Er unterstreicht diesbezüglich, dass sich die geänderten Beschlussvorschläge der beiden Ausschüsse ergänzen. Die Beschlussvorschläge sähen vor, dass man an dem bestehenden Konzept bis zur Erarbeitung eines neuen Konzeptes festhalte. Außer Frage stünde jedoch, dass man ein neues Konzept brauche. Auch hinter den Aktivitäten des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) stehe ein Konzept. Der Auftrag der Vorbereitung eines entsprechenden Konzeptes liege bei der Fachverwaltung. Er unterstreicht, dass der Verbleib eines Defizits auf der Hand gelegen habe; gegebenenfalls könne man auch im Rahmen der Neukonzeptionierung eine Finanzierungsmöglichkeit finden bzw. ausarbeiten. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass man bereits vor fast 1 Jahr die Erarbeitung eines Konzeptes in Auftrag gegeben habe.

Herr Eickholt weist darauf hin, dass er mit dem 3. Absatz des geänderten Beschlussvorschlages „Probleme“ habe, da man ja noch nicht wüsste, über welche Stellen man spräche. Er schlägt in diesem Kontext vor, dass man an dieser Stelle aufnehme, dass befristete Stellen bis zur Neukonzeptionierung erhalten blieben.

Herr Servos stellt fest, dass bis zur Fertigstellung des Konzeptes definitiv keine zusätzlichen Stellen über das bestehende Maß hinaus eingerichtet würden.

Herr Pütz unterstützt den Vorschlag von Herrn Eickholt. Auch er stelle den Antrag auf Änderung bzw. Erweiterung des 3. Absatzes des Beschlussvorschlages. Er bitte darum, dass man unbedingt mit aufnehme, dass befristete Arbeitsverträge bis zur Neukonzeptionierung eine Verlängerung erhielten.

Herr Dr. Kremer führt aus, dass man aus personalwirtschaftlicher Sicht in einem Spannungsverhältnis stehen würde. Die Verwaltung müsse ihre Vorgehensweise sorgsam abwägen. Selbstverständlich wolle man qualifizierte MitarbeiterInnen nicht verlieren, jedoch werde man zum jetzigen Zeitpunkt keine Entfristungen der Arbeitsverhältnisse eingehen. Die Zahl der befristeten Verträge in diesem Bereich sei überschaubar und es müsse im Einzelfall geschaut werden, wie lange man jeweils verlängern könne. Er sichere jedoch zu, dass man bis zur Erstellung einer Neukonzeption -soweit dies rechtlich möglich sei- jeweils eine Verlängerung der Arbeitsverhältnisse vornehmen werde. Darüber hinausgehende Entscheidungen erfolgten nur nach Vorlage und in Absprache mit der Politik. Es werde für die MitarbeiterInnen bis zur Neukonzeptionierung eine Planungsperspektive geschaffen.

Herr Brötz berichtet, dass er 2 Anmerkungen habe. Zum einen wäre die in der Vorlage erwähnte 'Kopfstelle Therapeutenabrechnung' bis zum 31.07. befristet gewesen und sei bisher nicht besetzt worden, da man sich mit Azubis und Überstunden beholfen habe. Die Einrichtung bzw. Besetzung der Stelle werde jetzt aber unmittelbar beantragt werden. Zum anderen führt er aus, dass die von Herrn Servos erwähnte zehn Monate zurückliegende Beauftragung eines 'Konzeptes' sich nicht auf die therapeutische Versorgung in städtischen Kindertageseinrichtungen, sondern auf ein gesamtstädtisches Inklusionskonzept mit freien Trägern bezogen habe, welche jedoch von Beginn an ausgeschlossen hätten, die Situation der TherapeutInnen in städtischen Kindertageseinrichtungen dort mit einfließen zu lassen.

Frau Griepentrog erkundigt sich, inwieweit bei Erhaltung eines bestehenden Systems daran eine Kopfzahl geknüpft sei. Sie erwarte endlich ein deutliches Signal, dass das System bleibt, denn wenn es so weit käme, dass Verträge ausliefen, wären die Ausführungen der Verwaltung nicht ehrlich gewesen.

Herr Servos sieht keine Veranlassung, den vorliegenden geänderten Beschlussvorschlag nochmals zu ändern; dieser sei wortgleich und stehe in keinem inhaltlichen Zielkonflikt mit dem Beschlussvorschlag des Kinder- und Jugendausschusses. Er hebt nochmals hervor, dass man heute beschließe, dass man das Angebot der therapeutischen Versorgung beibehalten wolle. Um dies jedoch zukünftig weiter gewährleisten zu können, müsse durch die Fachverwaltung ein entsprechendes Konzept erarbeitet werden. Erst danach könne man endgültig über Stellenbedarfe sprechen.

Frau Eschweiler fügt ergänzend hinzu, dass man die Fertigstellung des Konzeptes vor Beginn der Haushaltsplanberatungen für 2018 erwarte; man habe als Große Koalition auch die Verantwortung für den Haushalt. Um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Planungssicherheit vermitteln zu können, sei ein Konzept unerlässlich, welches dann im Sommer dem Ausschuss vorgelegt werden sollte. Auch sie spricht sich dafür aus, an dem geänderten Beschlussvorschlag keine weiteren Änderungen vorzunehmen, da dieser inhaltlich alle Änderungswünsche enthalte.

 

Zu dem im Vorfeld von Herrn Eickholt gestellten Änderungsantrag auf Aufnahme des Zusatzes:

Befristete Verträge werden bis zur Neukonzeptionierung verlängert.“

ergeht nachfolgender Beschluss:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss lehnt den Antrag mit 7 Gegenstimmen ab.

 

Weitere Änderungsanträge werden nicht gestellt.

 

Abschließend beschließt der Personal- und Verwaltungsausschuss mehrheitlich bei 1 Enthaltung nachfolgend geänderten Beschluss zum Passus 1 und 2

und

mehrheitlich mit 4 Gegenstimmen den nachfolgend geänderten Beschluss zum Passus 3.

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Beschluss:

1)Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der                             Verwaltung und die Empfehlungen des Kinder- und Jugendausschusses zur                                           Kenntnis. Der Personal- und Verwaltungsausschuss schließt sich der Empfehlung                             des Kinder- und Jugend-ausschusses an und empfiehlt dem Rat den „Fokus auf                                           einen Erhalt des alltagsintegrierten Ansatzes nebst Abrechnung mit den                                                         Krankenkassen" unter Maßgabe der folgenden Punkte und der Beschlüsse des                                           Kinder- und Jugendausschusses zu erhalten.

 

2)Die Personalverwaltung wird beauftragt, die vom Kinder- und Jugendausschuss

beauftragte bedarfsorientierte Neukonzeption zu begleiten und die verschiedenen                             Möglichkeiten einer integrativen Betreuung von Kindern in Aachen aus personalwirt-                            schaftlicher Sicht zu bewerten. Das Konzept soll rechtzeitig vor Beginn der Haushalts-                            beratungen für 2018 in einem gemeinsamen Termin mit der Politik und der Fach- und                             Personalverwaltung vorgestellt werden.

 

3)Neue Verträge, die eine Bindungs- oder zusätzliche Finanzauswirkung ab dem Kita-                            Jahr 2017/2018 entfalten würden, bedürfen der vorherigen Beschlussfassung der

zuständigen Fachausschüsse. Eine zusätzliche Einrichtung von Stellen ist über das                             bestehende Maß nicht vorgesehen.

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