09.03.2017 - 9 Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 911 -Eupener St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage von Herrn Gaube erklärt Frau Ohlmann, dass man derzeit noch keine konkreten Informationen über die beabsichtigte Nachfolgenutzung des denkmalgeschützten „Laderampengebäudes“ habe.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 911 - Eupener Straße/Köpfchen - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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