29.03.2017 - 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972 -Rombac...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt Herrn Willen vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.

 

Herr Willen verweist auf die Vorlage und teilt ergänzend mit, dass bei dem vorgenannten Bebauungsplan erneut die Öffentlichkeit beteiligt werden müsse, weil sich in der ursprünglichen Planung Änderungen ergeben hätten. So sei zwischenzeitlich die DIN 4109 mit der Folge geändert worden, dass das Schallgutachten an veränderte Lärmpegel angepasst werden musste. Eine weitere Änderung habe es in der Hochbauplanung gegeben. Der Vorhabenträger habe einer Änderung der Wohneinheiten von bisher 50 auf 62 beantragt, was eine Anpassung der Anzahl der erforderlichen Stellplätze nach sich ziehe. Auch die Anzahl der Besucherparkplätze erhöhe sich von bislang neun auf elf. Die zusätzlichen Parkplätze müssten in der Tiefgarage untergebracht und mit einem Durchführungsvertrag verbindlich fixiert werden. Durch die höhere Frequenz der Tiefgarage werde eine Schallschutzwand zur Eigensicherung des Gebäudes notwendig. Zum Jahreswechsel 2016/2017 habe sich die Sonderbauverordnung so geändert, dass nun breitere Stellplätze erforderlich würden und die Tiefgarage im Untergeschoss vergrößert werden müsste. Sobald die erneute Offenlage durchgeführt sei, wolle man zeitnah in die Planung einsteigen.

 

Herr Auler von der CDU-BF bemerkt, dass durch die Erhöhung der Wohneinheiten mit mehr Verkehr zu rechnen sei. Der Vorlage sei zu entnehmen, dass das vorhandene Straßennetz ausreichend leistungsfähig sei, um diesen Verkehr aufzunehmen. In einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung werde der Punkt „Abfluss Verkehr aus der Heussstraße“ behandelt. Die im Zusammenhang mit der Behandlung des Antrags gewonnenen Erkenntnisse sollten Eingang in das Verfahren finden.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF hält die Erhöhung auf 62 Wohneinheiten für unglücklich, zumal aktuell in Brand viele neue Wohngebiete entstehen würden. Zur Parkplatzsituation führt er aus, dass durch die Erhöhung der Anzahl der Besucherstellplätze zwei Einheiten in die Tiergarage verlegt werden sollen. Besucher, die eine Tiefgarage nicht kennen, würden diese aber in der Praxis nicht nutzen. Außerdem würden die Hausbewohner mit Sicherheit die Tiefgarage verschließen, so dass die Zugänglichkeit für Besucher ohnehin nicht gegeben sei. Er bittet deshalb nochmals um Überprüfung, ob im öffentlichen Bereich Stellplätze für Besucher bereitgestellt werden können. Außerdem könnten z. B. die Stellplätze abgelöst oder durch Car-Sharing genutzt werden. Herr Hellmann schlägt vor, im Zusammenhang mit der erneuten Offenlage die Wohnanlage als Modell darzustellen. Da der Bürgersteig vor dem Haus neu gestaltet werden müsse, solle geprüft werden, ob dort Schrägparken und somit mehr Parkraum eingerichtet werden könne.

 

Herr Hußmann von der GRÜNE-BF fragt nach, ob die 30 % öffentlich geförderter Wohnungsbau sich auf die Quadratmeterzahl oder die Anzahl der Wohnungen beziehe und ob dies bei Erhöhung der Wohneinheitenanzahl ebenfalls berücksichtigt werde.

 

Herr Willen teilt mit, dass es bei den 30 % bleiben werde und sich diese Prozentzahl auf die Anzahl der Wohneinheiten beziehe. Die durch den Vorhabenträger ursprünglich geplanten großen Wohnungen seien verkleinert worden, da sie in Brand nicht zu vermarkten seien. Der 30 %-ige Anteil geförderter Wohnungsbau werde in dem Durchführungsvertrag festgeschrieben.

 

Herr Auler von der CDU-BF begrüßt den Vorschlag des Herrn Hellmann im Hinblick auf das Modell und bittet darum, grob die umliegende Landschaft und Wege einzupflegen. Die Parkplätze in der Tiefgarage seien für Besucher nicht geeignet, sollten aber dennoch zusätzlich angelegt werden, da in dem Haus wahrscheinlich auch Mietparteien mit mehr als einem Fahrzeug pro Wohneinheit einziehen würden. 

 

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns bedankt sich bei Herrn Willen, bittet um Prüfung der vorgenannten Punkte durch den Fachbereich und zu gegebener Zeit um Vorlage eines neuen Berichts in der Bezirksvertretung.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten öffentlichen Belange die Stellungnahme der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gem. § 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 972 – Rombachstraße/Wolferskaulwinkel – in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3651&TOLFDNR=80258&selfaction=print