29.03.2017 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Herr M. stellt folgende Frage an die CDU-Fraktion:

Wir haben im Laufe der letzten Jahre nur lückenhafte Informationen zu den zu erwartenden Kosten für das Gesamtprojekt Richtericher Dell trotz ständiger Nachfragen bekommen. Aus der heutigen Vorlage können wir die noch sehr groben und ganz sicher noch unvollständigen Kosten der Ortsumgehung nach Bebauungsplan 955 zu den Gesamtkosten hinzufügen. Es zeigt sich bereits jetzt ein großes Defizit für die Stadt Aachen und damit für uns Bürger/Bürgerinnen. Wir reden hier nicht von ein paar Hunderttausend Euro, es geht um einen 2-stelligen Millionenbetrag. Ich möchte folgende Frage an die CDU-Fraktion stellen: Wie wollen Sie vor diesem Hintergrund des zu erwartenden riesigen Defizits und der prekären Haushaltslage der Stadt mit dem Gesamtprojekt Erschließung und Bebauung Richtericher Dell weiter umgehen?

Herr Bezirksvertreter Brantin erklärt für die CDU-Fraktion, dass die Umgehungsstraße jetzt schon als Entlastung der Horbacher Straße benötigt wird und nicht erst für das Neubaugebiet Richtericher Dell. Da bestehe bei allen Fraktionen in der Bezirksvertretung Richterich Einigkeit. Die Finanzierbarkeit müsse geklärt werden.

Herr M. ergänzt, dass es seiner Meinung nach immer noch um das Gesamtprojekt Bebauungsplan 955 Richtericher Dell geht, nicht nur um den Bau der Umgehungsstraße.

Herr Bezirksvertreter Brantin führt weiter aus, dass Richterich auch das neue Baugebiet braucht, um zum einen einer Überalterung des Bezirks entgegenzuwirken und Wohnangebote für junge Familien zu schaffen und zum anderen altersgerechtes Wohnen zu ermöglichen. Viele Bürgerinnen und Bürger möchten im Alter gerne im Bezirk wohnen bleiben und würden dann bei entsprechend vorhandenem Angebot an altersgerechtem Wohnraum z.B. im Neubaugebiet größeren Wohnraum für junge Familien frei machen. Das Neubaugebiet Richterich Dell wäre hierzu ein guter Weg. Herr Bezirksvertreter Brantin betont, dass Richterich das Baugebiet und erst Recht die Umgehungsstraße braucht.

 

Frau M. richtet die gleiche Frage an die SPD-Fraktion.

Herr Bezirksvertreter Werner schließt sich für die SPD-Fraktion den Ausführungen seines Vorredners an. Er führt aus, dass die Umgehungsstraße unabhängig vom Neubaugebiet Richtericher Dell gebraucht wird und geplant war, zunächst als Landesstraße, dann als B 258n. Jetzt sei die Stadt Aachen in der Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger in Richterich zu entlasten. Da die Umgehungsstraße gleichzeitig der Erschließung des Neubaugebietes diene, komme es sogar zu einem Synergieeffekt. Die Umgehungsstraße erfüllt somit zwei Zwecke, zum einen als Ortsumgehung und zum anderen als Erschließungsstraße. Es stehe außer Frage, dass neuer Wohnraum benötigt wird. Dies zeige sich durch die Abwanderungen ins Umland, z.B. Würselen, Kohlscheid und Roetgen. Man müsse auch berücksichtigen, dass die Steuereinnahmen durch Neuansiedlungen steigen werden. Zudem falle immer mehr Wohnraum aus dem sozialen Wohnungsbau heraus, als aktuell neu geschaffen werde. Deshalb sei es wichtig, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Hier habe man gesamtstädtische Verantwortung, der man gerecht werden müsse.

 

Herr L. stellt für die BI-Dell fest, dass der Bau der Ortsumgehung grundsätzlich begrüßt werde. Jedoch sei für ihn die Kostenthematik relevant.

In der Verwaltungsvorlage seien einige Positionen nur grob geschätzt worden. Aus der Vorlage hat die BI-Dell als grobe Schätzkosten bis 2022 16.258.901,72 Euro errechnet, die Aachener Zeitung in ihrem Artikel am 17.03.2017  ebenfalls 16 Millionen Euro. Damit liegen die heute schon zu erwartenden Kosten um ca. 3,76 Millionen Euro über den in der Vorlage bezifferten 12,58 Millionen Euro. Wie beurteilen Sie die Tatsachen, dass die in der Verwaltungsvorlage angegebenen Kosten von 12,58 Millionen Euro allein für die Ortsumgehung unvollständig sind und noch erheblich darüber liegen werden, wobei selbst die Aachener Zeitung bereits 16 Millionen Euro + x berechnet hat? Die Frage ist an die CDU-Fraktion gerichtet.

 

Herr Bezirksvertreter Brantin verweist zur Notwendigkeit des Baus der Umgehungsstraße auf seine bisherigen Ausführungen. Auch wenn die Kosten im Planungsverlauf weiter steigen – wie häufig bei gleichartigen Projekten – könne man nicht vom Projekt an sich Abstand nehmen. Zu berücksichtigen sei auch, dass 2019 die Horbacher Brücke saniert werden müsse. Es sei daher notwendig zu agieren und Konzepte ohne weiteren Zeitverlust zu entwickeln. Die Verwaltung werde die Kosten sach- und fachgerecht ermitteln.

Herr L. ergänzt, dass man bereits 2014 über die Bahnüberquerung beraten habe. Die heutige Kostenexplosion habe ihn daher überrascht. Es gebe außerhalb der Vorlage noch viele Unwägbarkeiten, u.a. in geologischer Hinsicht, die die Kosten zusätzlich in die Höhe treiben könnten. Er frage sich, ob das jetzt mit dem Brecheisen entschieden werden müsse.

Herr Bezirksvertreter Brantin stimmt zu, dass die Errichtung eines so großen Wohngebietes für Richterich auch eine Belastung darstellt und Veränderungen mit sich bringt - auch aus landschaftlicher Sicht. Jedoch stelle die Umgehungsstraße auch einen Mehrwert da. Parteiübergreifend habe die Bezirksvertretung Aachen-Richterich beschlossen, dass im Neubaugebiet kein Hochbau stattfindet, bevor die Umgehungsstraße fertig gestellt ist. Dabei werde man auch bleiben.

 

Herr P. kritisiert, dass ausgehend von der heutigen Vorlage viele Daten noch nicht vorliegen. Die Entwässerung gestalte sich als schwierig, aus seiner Sicht gebe es Unwägbarkeiten, die geklärt werden müssten, bevor man in die Lage versetzt werde, planen zu können bzw. so weitreichende Planungsaufträge zu erteilen. Das Projekt stehe und falle mit der Entwässerung von Niederschlagswasser durch eine sehr ambitionierte Schachtversickerung. Ähnliche Versickerungsanlagen von solchen Dimensionen seien sehr störanfällig. Das Oberflächen- und Grundwasser sei durch die Wasserrahmenrichtlinie der EU geschützt und dürfe weder verunreinigt noch in seinem Dargebot beeinträchtigt werden. Kontaminiertes Niederschlagswasser vom Straßenbereich dürfe nicht ungeklärt direkt in das Grundwasser bzw. den Grundwasserleiter eingeleitet werden. Es sei verwunderlich, wie die Untere Wasserbehörde hier angeblich schon ohne nachgewiesene Grundlagenkenntnisse (Durchlässigkeitsbeiwert, Schichtmächtigkeiten etc.) eine Sondergenehmigung in Aussicht gestellt haben soll. Bei Starkregen könnten aus dem gesamten Einzugsbereich kurzfristig sehr hohe Sickerwassermengen anfallen, die nur verzögert eingeleitet werden dürfen. Er befürchtet höhere Kosten für erforderliche Maßnahmen z.B. für ein Regenrückhaltebecken. Vor diesem Hintergrund kann aus seiner Sicht zur Zeit nur ein Untersuchungsauftrag aber kein umfassender Planungsauftrag beschlossen werden. Er fragt, wie man vor dem Hintergrund dieser sogar in der Beschlussvorlage explizit dargestellten, maßgeblichen fachlichen Unwägbarkeiten der heutigen Beschlussvorlage zustimmen könne.

Frau Prenger-Berninghoff, Abteilung Verbindliche Bauleitplanung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, erläutert, dass in der Verwaltungsvorlage das Gesamtprojekt einschließlich der Kosten umfangreich dargestellt werde, sich die Beschlussvorlage jedoch ausdrücklich nur auf die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Beauftragung der Planung beziehe. Dies sei notwendig, damit die Verwaltung über die bereits erteilten kleineren Aufträge weitergehende Planungsaufträge – wie auch von der BI-Dell gefordert- erteilen kann. Es stehe ausdrücklich nicht im Beschlussvorschlag, dass der Bau der Straße beauftragt werden soll.

Herr P. fragt nach, warum jetzt Aufträge fremd vergeben werden sollen. Das Thema Versickerung sei entscheidend. Dieses müsse zuerst geklärt werden. Was würde geplant, wenn eine Versickerung nicht möglich sei.

Frau Prenger-Berninghoff ergänzt, dass lt. einem bereits vorliegenden Gutachten eine Versickerung östlich von Horbach möglich sei. Die weitere Versickerung für die Straßenplanung müsse nun geprüft werden.

 

Herr S. möchte von der Politik wissen, wo hinsichtlich der Kosten eine Schmerzgrenze erreicht wäre.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne stellt dar, dass die Ortsumgehung aus ihrer Sicht dringend benötigt wird. Die Belastungen der Horbacher Straße für die Anwohner haben ihre Grenze erreicht. Sicherlich werde die Ortsumgehung insb. wegen der Querung der Bahn und des Amstelbachs höhere Kosten verursachen, sie halte die Realisierung jedoch für vertretbar.

Auf Nachfrage von Herrn S. stellt Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne klar, dass es aus finanziellen Gründen keinen Abbruch der Planungen geben werde.

 

Herr B. bezieht sich auf die geplante Anbindung der Ortsumgehung an die Roermonder Str. (L232) und möchte wissen, ob es aktuelle Verkehrsuntersuchungen zur Leistungsfähigkeit der geplanten Knotenpunkte gibt und wie der Landesbetrieb Straßen NRW dies sieht.

Frau Prenger-Berninghoff erläutert, dass der Landesbetrieb Straßen NRW beteiligt wurde und sich hinsichtlich des zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsaufkommens als auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Ampelschaltungen entlang der Roermonder Straße kritisch geäußert habe. Die Fachleute bei der Stadt Aachen und bei Straßen NRW müssten diese Probleme zu einem späteren Zeitpunkt durchplanen. Dies sei jetzt noch verfrüht.

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