25.04.2017 - 4.1 Beratung von KJA-relevanten Zielen und Kennzahl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Produkt 050203 Unterhaltsvorschuss:

Herr Krott weist darauf hin, dass bei diesem Produkt noch nicht die gesetzliche Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes berücksichtigt ist. Das Produktblatt wird in der nächsten Sitzung mit den entsprechenden Änderungen dem Ausschuss vorgelegt.

Herr Brötz ergänzt, dass den Ausschussmitgliedern die Produktblätter, die der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule von der Kämmerei erhalten hat, unverändert weitergeleitet worden sind und alle notwendigen Anpassungen (auch durch geänderte Gesetze) dann bis zur nächsten Sitzung erfolgen werden.

 

Herr Koch erkundigt sich nach den konkreten finanziellen Auswirkungen infolge der Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes.

 

Herr Brötz erläutert, dass die finanziellen Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in vollem Umfang in ihrer voraussichtlichen Höhe eingeflossen sind; unabhängig von der neuen Gesetzeslage wurde bereits eine Kostensteigerung im Haushalt vorgesehen. Mit dem neuen Gesetz ist der Kostenansatz noch weiter zu erhöhen.

 

Produkt 060101: Förderung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege

Herr Tillmanns äußert, dass aus Sicht der Großen Koalition die Definition von Produktzielen und Kennzahlen zu „weichen“ Produkten aus dem Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit Schwierigkeiten verbunden ist, da sich eine Messbarkeit aufgrund der vielfältigen Einzelsituationen und der fortlaufenden – vor allem gesetzlichen – Änderungen als sehr schwierig gestaltet.

Er fragt sich, inwieweit beispielsweise Kinderfreundlichkeit messbar gemacht werden kann.

Die hier aufgeführten Ziele und Kennzahlen können aus seiner Sicht lediglich ein Schlaglicht und nicht den gesamten Fachbereich abbilden, so dass über diesen Weg derzeit auch nur eine bedingte Steuerungsmöglichkeit gegeben ist.

Der Bereich Kindertageseinrichtungen und Tagespflege stelle einen zu großen Bereich da, um diesen mit lediglich 3-4 Zielen und damit Kennzahlen wirklich steuern zu können. Er bringt die Idee ein, künftig Unterprodukte zu definieren, beispielsweise „Freie Träger“, „städtische Kindertageseinrichtungen“, „Tagespflege“ und „Sonstiges“.

Die Produktbeschreibung ist aus Sicht der Großen Koalition treffend formuliert, allerdings wird eine Änderung der Produktziele wie folgt vorgeschlagen:

  1. Das erste Ziel „Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz durch entsprechende Versorgungsquote“ soll in der Form belassen werden.
  2. Das Ziel „Schaffung von Kostentransparenz im Hinblick auf neu zu schaffende KitaPlätze“ soll geändert werden in: „Beibehaltung einer sozial-adäquaten Beitragsgestaltung“ im Hinblick auf alle vorhandenen KiTa-Plätze.
  3. Das Ziel „Steigerung der Familienfreundlichkeit als Standortfaktor“ ist aus Sicht der Großen Koalition nicht greifbar. Zudem ist die Familienfreundlichkeit in der Zielfeldkarte bereits als ein übergeordnetes Ziel der gesamten Stadt Aachen enthalten. Es wird vorgeschlagen, beispielsweise die Randzeitenbetreuung zu einem Produktziel zu fassen.
  4. Als neues Ziel wird die „Trägervielfalt durch Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips“ vorgeschlagen.

 

Herr Bredohl schließt sich den Ausführungen von Herrn Tillmanns an und regt seinerseits an, bei Aufnahme der Randzeitenbetreuung als Produktziel eine konkrete Zahl festzulegen, mit wie vielen Stunden eine Kindertageseinrichtung pro Jahr einsteigen soll.

 

Herr Krott fasst zusammen, das Produktziel in „Randzeitenbetreuung ausbauen“ zu formulieren.

 

Herr Pauls erkundigt sich danach, aus welchem Grund der Bereich der Offenen Ganztagsschulen nicht in den Produktzielen des Kinder- und Jugendausschusses sondern des Schulausschusses enthalten sind, da die Träger der freien Jugendhilfe auch teilweise Träger der Offenen Ganztagseinrichtungen sind. Insbesondere ist ihm die Beteiligung der Jugendhilfeträger wichtig und wünscht sich eine engere Kooperation zwischen der Jugendhilfe und den Schulen.

 

Frau Schwier erläutert, dass die OGS in der Verantwortung des Schulausschusses liegt, da diese per Erlass eine schulische Veranstaltung darstellt. Dennoch bekräftigt sie, dass die Angebote durch die Jugendhilfe bereitgestellt werden.

 

Herr Brötz ergänzt, dass sich die OGS in den allgemeinen Schulprodukten wiederfindet (siehe Produkt 030101 Grundschulen und auch Förderschulen). Das Produkt zielt allerdings auf die räumliche Nutzung der OGS ab und nicht auf die Angebote. Wenn sich die Träger in die Formulierung von Produktzielen einbringen wollten, könne dies über die Beteiligung der zuständigen Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII im Bereich OGS erfolgen.

 

Herr Krott erläutert, dass grundsätzlich Bedarfe von den jeweiligen AG § 78 an die Politik und somit in die Haushaltsberatungen eingebracht werden können. Zu klären wäre hier lediglich, ob ausreichende Mittel zur Umsetzung eines solchen Produktziels vorhanden sind. Außerdem ändere die Produkt-Ziel-Kennzahlendiskussion nichts daran, dass es sich die Politik nicht nehmen lässt, im Rahmen der Haushaltsberatungen individuelle Schwerpunkte zu setzen.

 

Herr Brötz unterstreicht, dass trotz alledem Einzelanträge der freien Träger nicht obsolet werden.

Unter Bezugnahme auf die eingebrachte Veränderung des Produktziels zu Produkt 060101 macht er darauf aufmerksam, dass bei der Änderung der Ziele auch eine Änderung der Kennzahlen notwendig wird. Die Verwaltung wird dies entsprechend berücksichtigen.

 

Produkt 060201: Kinder- und Jugendförderung §§ 11 – 15 SGB VIII

Herr Tillmanns erklärt, dass auch hier Herausforderungen in der Messbarkeit gesehen werden. Auch dieses Produkt ist sehr groß und deckt eine enorme Themenbreite ab. Beispielhaft stelle sich die Frage, ob bei der Kennzahl „Anteil Besucher, die [die] Jugendfreizeiteinrichtung besuchen / Anzahl Jugendlicher in Aachen“ sämtliche Jugendliche gewertet werden, die die Einrichtung aufsuchen, unabhängig ihrer Aufenthaltsdauer und Intention.

Zudem könne keine klare Verbindung zwischen dem Produktziel „Steigerung der Beratungsquote im Übergang Schule / Beruf“ und der offenen Jugendarbeit gezogen werden.

Aus seiner Sicht mangele es bei dem Produkt an Greifbarkeit, allerdings kann die Große Koalition kein alternatives Produktziel vorschlagen.

Daher bittet er die Verwaltung, gegebenenfalls weitere Zahlen mit einer konkreten Bezugsgröße zu entwickeln.

Herr Pauls sieht auch beim zweiten Produktziel „Reduzierung von Benachteiligungen von Jugendlichen aus bildungsfernem Umfeld“ einen nicht zutreffenden, defizitorientierten Ansatz.

Aus seiner Sicht fokussieren sich die §§ 11 – 15 des SGB VIII auf sämtliche Jugendliche und nicht nur auf die Jugendlichen aus bildungsfernem Umfeld.

Bei der möglichen Entwicklung neuer Produktziele und Kennzahlen stünde er ebenfalls zur Unterstützung bereit.

 

Frau Schwier unterstützt, dass die Arbeit in pädagogischen Prozessen schwer mit Produktzielen und Kennzahlen messbar sei. Die Verwaltung nimmt die von den Ausschussmitgliedern eingebrachten Anregungen gerne mit und ist über jede Unterstützung dankbar.

 

Herr Bredohl schlägt einen interfraktionellen Austausch vor und wäre bereit, an einem Austausch teilzunehmen.

 

Herr Krott bekräftigt einen ressourcenorientierten Ansatz bei der Formulierung von Produktzielen und Kennzahlen und schlägt vor, dass die Verwaltung bis zur nächsten Ausschusssitzung am 30.05.2017 einen entsprechenden Vorschlag vorlegt. Die Politik wird sich bis dahin ebenfalls damit befassen.

 

Herr Brötz regt an, sich hierbei auf die im aktuellen 3. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen formulierten und zum Teil sehr detaillierten Ziele zu stützen.

 

Herr Koch erkundigt sich nach der Ermittlung der Planzahlen.

Frau Kuca erklärt, dass hier die bereits erfolgten Haushaltsanmeldungen berücksichtigt werden.

 

Produkt 060301: Hilfe für junge Menschen und ihre Familien

Herr Tillmanns wünscht sich bei diesem Produkt lediglich die Kennzahl „Betreute Fälle in Bezug auf die Gesamtzahl der Aachener Familien“, da diese eine konkrete Bezugsgröße enthält.

 

Frau Drews führt hierzu aus, dass bei der von Herrn Tillmanns vorgeschlagenen Kennzahl zunächst definiert werden müsse, wie eine „Aachener Familie“ aufzufassen ist.

Darüber hinaus werden die hierfür benötigten Daten erst seit Kurzem statistisch erhoben.

 

Herr Brötz hält fest, dass je nach Zieldefinition und damit anzupassenden Kennzahlen keine rückwirkende Zeitreihenbildung ab dem Jahre 2012 mehr gewährleistet werden kann.

 

 

 

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage