25.04.2017 - 6 Kommunale Medienentwicklungsplanung für die Sch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Mathar stellt in Vertretung für Frau Langfort-Riepe (Medienzentrum) die kommunale Medienentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Aachen vor.

Er weist darauf hin, dass Förderprogramme wie „Gute Schule 2020“, durch die neben der digitalen Infrastruktur auch die Medienausstattung der Schulen verbessert werden sollen, vermuten lassen, dass im Bereich der Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler ein gewisser Nachholbedarf besteht.

Grundsätzlich seien die städtischen Schulen im landesweiten Vergleich zwar gut ausgestattet, aufgrund knapper Haushaltsmittel sei eine solide Planung für zukünftige Informationen unerlässlich.

Die vorgestellte die Planung sei – im Gegensatz zu anderen Kommunen – nicht von einem externen Beraterbüro entwickelt worden sondern von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften aller Schulformen selbst.

Das von der Kultusministerkonferenz zum Thema „Digitale Bildung“ formulierte Ziel, jedem Schüler ein eigenes Gerät bereitzustellen, ließe sich nur durch den Einsatz privater Mediengeräte gewährleisten. Hier seien insbesondere soziale Aspekte zu berücksichtigen.

Derzeit können sieben Schülerinnen und Schüler ein Mediengerät nutzen; dieser Wert befindet sich im interkommunalen Vergleich in etwa im Durchschnitt.

 

Herr von Thenen erkundigt sich nach dem Zustandekommen der Berechnungsgrundlage von der Nutzung eines Mediengerätes von sieben Schülerinnen und Schülern.

 

Frau Schwier antwortet, dass es sich um eine Referenzgröße aus dem interkommunalen Vergleich handelt. Im Durchschnitt können in NRW etwa 5 – 8 Schülerinnen und Schüler ein Mediengerät nutzen.

Dieser Wert ist regelmäßig allerdings nur im Grundschulbereich zugrunde zu legen; die Verwaltung ist bei den weiterführenden Schulen dazu übergegangen, den Schulen nicht mehr die Geräte selbst zur Verfügung zu stellen sondern das hierfür geplante Budget. Die Schulen sollen unter Berücksichtigung ihrer eigenen Schulkonzepte über die Mittelverwendung bezogen auf die zu beschaffenden Geräte entscheiden können.

 

Herr Pauls sieht indes keine Verbindung der Thematik zum Kinder- und Jugendausschuss, da sich die Medienentwicklungsplanung auf die Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen an Schulen beziehe. Er fragt daher, ob es weitere Kooperationen zwischen dem Medienzentrum und den Jugendzentren gibt.

 

Herr Mathar führt aus, dass es zunächst ein Wunsch der Ausschussmitglieder gewesen war, eine Präsentation des Endberichts der kommunalen Medienentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Aachen zu erhalten.

Konzeptionelle Voraussetzung des Medienentwicklungsplanes ist der Medienpass. Er stellt einen Kompetenzrahmen des Landes NRW dar, der beginnend in Kindertageseinrichtungen bis zu den Klassen 10 die zu erlangenden Kompetenzen beschreibt. Das Medienzentrum ist daher auch ein Ansprechpartner für KiTas. Er regt daher an, dass das Medienzentrum seine Aktivitäten detaillierter im Kinder- und Jugendausschuss vorstellt.

 

Frau Schwier sieht ebenfalls eine Schnittstelle des Medienzentrums zum Offenen Ganztag, da die Mediengeräte ganztägig von den Kindern und Jugendlichen genutzt werden können.

 

Herr Küpper vermisst bei der Medienentwicklungsplanung allerdings die pädagogischen Aspekte und insbesondere den Einbezug der bereits vorhandenen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen. Er befürchtet, dass Mediengeräte möglicherweise ungenutzt bleiben, weil sie bereits bei der Anschaffung zu veraltet sind. Er empfiehlt daher die Einführung des Landesprogramms der Medienscouts, in welchem Schülerinnen und Schüler selbst zu Multiplikatoren für Kompetenzen werden.

 

Frau Schwier verdeutlicht den Medienpass als Konzeption zum Erwerb der Medienkompetenz. Die Medienscouts sind eigens geschulte Schülerinnen und Schüler, die Medienwissen weiter transportieren und insofern hierbei unterstützen.

Zwar erarbeiten die Schulen ihre eigenen Medienentwicklungspläne, aber sie würde den Schulen ebenfalls empfehlen, die Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.

 

Frau Braun-Kurzmann thematisiert die Problematik des „Cyber Groomings“ und ist erschrocken darüber, wie viele Kinder und Jugendliche betroffen sind. Sie erkundigt sich danach, ob bereits gezielte Gegenmaßnahmen der Stadt Aachen vorhanden sind, um die Betroffenen zu schützen.

 

Herr Brötz verweist auf den aktuellen 3. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen, in dem dies als ein erklärtes Ziel der Schulsozialarbeit aufgeführt wird. Das Ziel wurde auch bereits evaluiert. Auch der Medienpass schließt den Bereich der Medienkompetenz z. B.  auch im Hinblick auf den Schutz vor Übergriffen aus dem Internet mit ein, nicht nur den allgemeinen Umgang mit dem Medium.

 

Herr Mathar ergänzt, dass derartige Themen auch in den durch das Medienzentrum neu eingerichteten „Mediencafésbehandelt werden.

 

Herr Brehm betont die Wichtigkeit einer medialen Ausstattung, warnt aber vor offenen WLAN-Netzwerken. Aufgrund der steigenden Gefahren aus dem Internet rät er dazu, Kinder und Jugendliche nur in Begleitung in offenen Netzwerken agieren zu lassen und sie für diese Gefahren zu sensibilisieren.

 

Herr Arz informiert über die themenbezogenen Angebote seitens der Polizei Aachen. Unter anderem bietet die Polizei eine Kinderstärkung an, Verhaltenspräventionen sowie Lehrerfortbildungen. Die Anfragen steigen enorm an, insbesondere im Grundschulbereich.

 

Herr Krott weist darauf hin, dass die Leiterin des Medienzentrums auch für den außerschulischen Bereich zuständig ist und regt daher – wie bereits Herr Mathar – an, diese nochmals in den Kinder- und Jugendausschuss einzuladen.

 

Frau Schwier schlägt vor, eine Ausschusssitzung im Herbst 2017 im Medienzentrum selbst (Depot, Talstraße 2) auszurichten.

 

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kommunalen  Medienentwicklungsplanung zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

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