27.04.2017 - 13 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

Verkehrskonzept Uniklinikum Aachen:

In TOP I/4 – UKA war die von Herrn Schaffert erbetene Klarstellung, wie künftig bei diesem Thema zu verfahren ist, verlegt worden.

Herr Schaffert schlägt vor, zum Thema Verkehrskonzept UKA nur noch dann einen Tagesordnungspunkt für eine Sitzung anzumelden, wenn eine Vorlage erstellt worden ist. Das könne aber zur Folge haben, dass die Informationen nicht mehr so aktuell seien oder auch möglicherweise ein Zeitverzug eintreten könne.

Herr Müller erklärt, dies sei keine Maßnahme der Stadt Aachen, sondern des UKA; die Stadt begleite das Verfahren nur. Er habe sich bemüht, den Vortrag für den heutigen Ausschuss so weit wie möglich vorzubereiten und die Inhalte darzulegen. Die Verwaltung bevorzuge es normalerweise, mit Vorlage zu arbeiten.

 

Frau Breuer stellt klar, dass die Anmerkungen in TOP I/4 nicht als Kritik verstanden werden sollen, sondern es sollte nur eine Änderung der bisherigen Verfahrensweise angeregt werden. Die Ausschussmitglieder würden im Vorfeld wissen wollen, was geplant ist.

 

Für Herrn Fischer wäre es in Ordnung, auf jeden Fall über den neuesten Stand vorzutragen. Wenn Unterlagen vorhanden sind, sei das noch besser. Aber das sei für ihn kein Widerspruch. Der Ausschuss könne sich dann entsprechend äußern, wenn ein Beschluss nicht möglich erscheint, weil Informationen fehlen.

 

Frau Rhie räumt ein, dass die Verwaltung und Herr Müller, der nur als Mittelsmann fungiert habe, wohl der falsche Adressat seien, möchte aber an der Kritik festhalten. Die Ausschussmitglieder benötigen Unterlagen, auch wenn sie 3 Wochen alt seien. Ohne Unterlagen sei es schwierig, v. a. auch für Fraktionsmitglieder, die nicht im Ausschuss sind, im Vorfeld. Sie finde den Vorschlag des Herrn Schaffert deshalb gut.

 

Herr Achilles fragt, ob es möglich ist, die Vorträge im Vorfeld ins Internet zu stellen.

 

Herr Ferrari schlägt vor, dass eine Lösung gesucht werden soll, wie der Ausschuss in Zukunft damit umgehen will. Vorlagen müssten fristgerecht sein. Man könne intern darüber reden; dies betreffe auch die Sitzungsleitung.

 

Nichtöffentliche Sitzungen, Genehmigung von Niederschriften:

In der letzten Sitzung des Mobilitätsausschusses war von Herrn Achilles (Piraten) beantragt worden, dass der Punkt II/1 – Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 19.01.2017 – in den öffentlichen Teil verlagert wird, da die Notwendigkeit für eine nichtöffentliche Beratung nicht ersichtlich sei. In der Sitzung ließ sich nicht klären, ob rechtliche Gründe gegen dieses Ansinnen sprechen, so dass man sich darauf geeinigt hatte, es für diese Sitzung bei der vorgesehenen nichtöffentlichen Beratung zu belassen und die Verwaltung um Klärung zu bitten.

 

Herr Larosch nimmt hierzu Stellung. Nach der Geschäftsordnung gebe es Fristen für Anmeldungen von Tagesordnungspunkten. Es sei wichtig, unbedingt einen nichtöffentlichen TOP, z. B. „Nichtöffentliche Mitteilungen der Verwaltung“ auf die TO zu setzen, sonst könne ein nichtöffentliches Thema bei Bedarf nicht behandelt werden, da die Ladungsfrist dann nicht eingehalten wurde.

Soweit keine Mitteilungen vorlägen, könne der Vorsitzende die Sitzung schließen. Dann bedürfe es keines besonderen Beschlusses in einer der Folgesitzungen zur Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils.

 

Herr Ferrari erklärt, er werde zum Anfang der Sitzung zukünftig klären, ob es einen nichtöffentlichen TOP zu behandeln gibt.

 

Schanz:

Frau Ernst teilt mit, dass zur Entschärfung der Gefahrenstelle an der Schanz Anfang Mai 2017 eine Asphaltrampe gebaut werden soll, um die Fahrzeugführer zum Anhalten zu zwingen. Sie soll mit einer Höhe von 5 cm angelegt werden. Es werde kurzfristig noch eine Absprache mit der ASEAG bezüglich der Tiefe der Rampe stattfinden.

 

 

Die öffentliche Sitzung endet um 19.45 Uhr.