30.05.2017 - 3 Mitteilungen und Berichte: öffentlicher Teil

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Beratung

Frau Grehling verweist bzgl. der Auswirkungen der Insolvenz der Alemannia auf ihren Sachstandsbericht in der Ratssitzung vom 03.05.2017 sowie den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

Sie weist zudem, wie ebenfalls in o.g. Ratssitzung berichtet, darauf hin, dass die Sonderauskehrung des Landschaftsverbands im Fall der Stadt Aachen Gegenstand der städteregionalen Abrechnung werde. Daher bliebe abzuwarten, ob und inwieweit die Ausschüttung dem Haushaltsjahr 2017 zugeordnet werden könne.

 

Die Steuererträge entwickeln sich nach Mitteilung von Frau Grehling weiterhin gut. Derzeit sei davon auszugehen, dass die Haushaltsansätze mindestens erreicht bzw. übertroffen würden.

Die Sollstellung der Gewerbesteuer befinde sich zum jetzigen Zeitpunkt in etwa auf dem hohen Vergleichsstand 2013. Sie weist darauf hin, dass die Gewerbesteuer im Jahr 2013 am Ende des Jahres jedoch letztlich deutlich unter dem Ansatz gelegen habe und hoffe, dass sich dies nicht wiederhole.

Genauere Prognosen zur Entwicklung der Steuererträge lägen voraussichtlich nach der Sommerpause vor, da dann insbesondere auch die zweite Quartalsabrechnung der Gemeindeanteile von Einkommens- und Umsatzsteuer vorlägen.

 

Frau Grehling berichtet weiterhin, dass das Urteil im Rechtsstreit zum Zensus 2011, dem sich auch die Stadt Aachen angeschlossen hat, im Laufe des Jahres 2017 erwartet wird.

 

Des Weiteren teilt sie mit, dass der Bankenverband nunmehr beschlossen habe, dass kommunales Vermögen nicht mehr unter den Einlagensicherungsfonds falle. Man habe den Bankenverband sowohl direkt als auch über die kommunalen Spitzenverbände erfolglos darauf hingewiesen, dass damit Geldanlagen, insbesondere aus dem Stiftungsvermögen, aufgrund der dann mangelnden Kapitalsicherheit nicht wie bisher getätigt werden könnten. Damit seien Darlehen an eigene Gesellschaften zukünftig wohl kapitalsicherer als Geldanlagen bei Banken und damit ggfls. im Zweifel vorzuziehen. Sie stellt nochmals klar, dass die Änderung die Anlage von Stiftungsvermögen betreffe. Davon zu trennen sei die, in der Sitzung auch zur Beschlussfassung anstehende, satzungsgemäße Verwendung der Erträge, die aus dem Stiftungsvermögen erwirtschaftet werden.

 

Ratsherr Helg fragt nach dem Stand des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer im ersten Quartal.

Frau Grehling antwortet, dass die erste Quartalsabrechnung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer ebenfalls erfreulich sei. Die Hochrechnung gehe von einem Erreichen des Ansatzes bis maximal einer Verbesserung gegenüber dem Plan in Höhe von rund 5 Mio. Euro aus.

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