18.05.2017 - 7 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Do., 18.05.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Anwärtersonderzuschläge im feuerwehrtechnischen Dienst (LaufBGr 1 EA 2)
Herr Dr. Kremer berichtet, dass die Landesregierung zwischenzeitlich auf den erheblichen Bewerbermangel reagiert habe. Zukünftig könne sich die Findung neuen Nachwuchses vielleicht etwas leichter gestalten. Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW habe die Kommunen verpflichtet, den sich in Ausbildung befindlichen Brandmeisteranwärter/innen rückwirkend ab dem 01.04.2017 einen Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 90 % zum Grundbetrag zu gewähren. Es entstünden Mehrkosten, welche jedoch -entgegen der Aussage eine Zeitungsartikels- nicht vom Land, sondern vom städtischen Haushalt getragen werden müssten. Entsprechende Haushaltsmittel seien bereits eingeplant.
Dienstvereinbarung Mobile Arbeit
Herr Dr. Kremer berichtet, dass die Mobile Arbeit ein Jahr lang als Instrument erprobt und evaluiert werde. Der zeitliche Umfang einer Inanspruchnahme beliefe sich auf maximal einen Arbeitstag pro Woche, an dem an einem selbstgewählten außerbetrieblichen Ort gearbeitet werden könne. Eine entsprechende Veröffentlichung erfolge umgehend. Zudem sei man -mit Verweis auf das Projekt „Client- bzw. Desktop-Virtualisierung“- bestrebt, den Mitarbeitern/innen zusätzliche Technik „an die Hand“ geben zu können.