18.05.2017 - 4 Veränderung des Stellenplans 2017Anpassung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr von Hayn erkundigt sich, ob es sich bei den in Rede stehenden Stellen jeweils um „neue“ Stelleneinrichtungen handele. Zudem interessiere ihn, wie derzeit die Chancen stünden, entsprechend dem Bedarf, Personal zu finden.

Herr Dr. Kremer erläutert, dass ausweislich der Vorlage sowohl Stellenrichtungen als auch -umwandlungen vorgesehen seien und die Personalakquise bliebe in diesem Bereich auch angespannt.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

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Beschluss:

1. Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters die Veränderung des Stellenplans 2017 durch

 

  1. Einrichtung von 6 Vollzeitstellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
  2. Einrichtung von 7 halben Stellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
  3. Umwandlung einer Vollzeitstelle für ErzieherInnen (ausgewiesen nach EG S 6 TVöD-SuE) in eine halbe Stelle, auszuweisen nach EG S 8 a TVöD-SuE,
  4. Einrichtung einer zunächst längstens bis zum 31. Juli 2018 befristeten Stelle für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE) unter Anbringung eines entsprechenden kw-Vermerkes (kw 2018),
  5. Einrichtung einer zunächst längstens bis zum 31. Juli 2018 befristeten halben Stelle für eine Ergänzungskraft (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE) unter Anbringung eines entsprechenden kw-Vermerkes (kw 2018),
  6. Einsparung einer vollen Stelle für Ergänzungskräfte, ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE,
  7. Umwandlung zweier Vollzeitstellen für Ergänzungskräfte, ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE, in 2 halbe Stellen, auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE
  8. Umwandlung dreier Vollzeitstellen für Ergänzungskräfte, ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE, in 6 halbe Stellen für Ergänzungskräfte, auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE
  9. Umwandlung von 21 ErzieherInnenstellen, ausgewiesen nach EG S 6 TVöD-SuE, in 21 Stellen für ständige Vertretungen, auszuweisen nach EG S 13 TVöD-SuE,
  10. Umwandlung von 8 ErzieherInnenstellen, ausgewiesen nach EG S 6 TVöD-SuE, in Stellen für ständige Vertretungen, auszuweisen nach EG S 9 TVöD-SuE,
  11. Streichung des an der befristet eingerichteten halben Stelle für die Arbeiten im Zusammenhang mit der Abrechnung der therapeutischen Verordnungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen angebrachten kw-Vermerkes

 

zu beschließen.

 

Darüber hinaus empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen,

für den Stellenplan 2018

 

  1. die Einrichtung von 9 Vollzeitstellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
  2. die Umwandlung einer ErzieherInnenstelle, ausgewiesen nach EG S 8 TVöD-SuE in eine Stelle für eine ständige Vertretung, auszuweisen nach EG S 9 TVöD-SuE

 

zu beschließen.

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