17.05.2017 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Zu Beginn erläutert Herr von Thenen die Modalitäten der Fragestunde.

 

a)Schriftliche Fragen liegen nicht vor.

b)Mündliche Fragen:

 

Frage von Herrn M. B. aus Aachen an Herrn von Thenen:

Was gedenkt die Bezirksvertretung für die Verkehrsführung zu tun? Unfälle, Rasereien, in der Nacht werden sich teilweise Rennen zwischen Walheim und Brand geliefert. Dies nimmt langsam überhand. Zum einen ist das Unfallaufkommen hoch und wir haben über Tag, und das gerade an den Wochenenden, auf den Ein- und Ausfallstraßen eine sehr hohe Belastung an Emissionen. Diese werden dadurch noch etwas erhöht, dass nachts sehr viele Landwirte ihre Ernte einfahren. Das hat sicherlich Vorrang vor den Rasern. Wenn ich meinen Rasenmäher sonntags starte, dann habe ich ein Problem, weil ich damit gegen immissionsschutzrechtliche Vorschriften verstoße. Wenn ein Motorradfahrer dies tut, dann kann er mit einer Lautstärke von 120 Dezibel fahren; da passiert nichts. Man hört morgens die Motorräder in die Eifel fahren und gegen 14.00 Uhr hört man Krankenwagen oder Rettungshubschrauber.

 

Herr von Thenen antwortet, in der gemeinsamen Verkehrsunfallkommission der Polizei und der Stadt Aachen werden die Unfälle aufgenommen, bewertet und ggf. werden Veränderungen vorgenommen. Insoweit ist das eine Anregung, die wir hier per Protokoll an die Verkehrsunfallkommission weitergeben können.

 

Zusatzfrage von Herrn M. B.:

Es geht mir nicht um die Unfälle, sondern um den Verkehrslärm.

 

Herr von Thenen antwortet, wenn sie ausschließlich die Emissionen ansprechen, sie hatten am Anfang ihres Vortrages auch die Unfälle angesprochen, können wir das weitergeben an das Ordnungsamt der Stadt Aachen, welches die emissionsrechtlichen Dinge abdeckt. Das eine ist die Verkehrsunfallkommission, die städtischer- und polizeilicherseits besetzt ist und die andere Sache ist die reine Lärmentwicklung, soweit die Fahrzeuge nicht bauartverändert sind. Die Bauartveränderung ist wieder eine andere Angelegenheit, die in der alleinigen Zuständigkeit der Polizei steht. Ist ein Fahrzeug in unzulässiger Weise verändert worden, erlischt die Betriebserlaubnis. Die Überprüfung der Emissionen liegt in der Zuständigkeit des Ordnungsamtes.

 

Zusatzfrage von Herrn M. B.:

Ich habe die Frage eben an sie, Herr von Thenen, gestellt und sie verweisen jetzt an das Ordnungsamt bzw. an die Verkehrsunfallkommission. Ihre persönliche Meinung würde ich gerne dazu hören oder der CDU-BF bzw. von den Leuten, die hier sitzen. Ist man gewillt etwas dagegen zu tun oder verschiebt man es auf die Kommission bzw. auf die Überwachungsbehörden. Es ist die Frage, stört sie das oder nicht. Mich stört es auf jeden Fall und nicht nur mich alleine. Wenn sie die Situation auf der Venwegener Straße beobachten, wenn die Motorradfahrer von der Straße Iternberg links abbiegen, dann können diese das Verkehrszeichen „70“ sehen, und das ist bereits Anlass mit ca. 120, 130 km/h an diesem Verkehrszeichen vorbeizufahren. Wenn Sie drei Sekunden zählen, dann hat ein Motorrad auf vollem Aufdrehen bereits ca. 120 km/h auf dem Tacho.

 

Herr von Thenen antwortet, sie haben eben eine Frage gestellt, die Frage habe ich Ihnen beantwortet, was den ersten Teil angeht und auch was die Ergänzung angeht. Wir sind hier nicht in einem Gremium, wo sie von jedem eine persönliche Meinung abfragen können. Das geht hier in der Einwohnerfragestunde formal nicht. Eingangs habe ich sie bereits gefragt, an wen sie die Frage richten. Jetzt haben sie an mich die Frage gestellt, wie ich es denn mit dem Verkehr halte und ich sage ihnen, dafür gibt es emissionsrechtliche Grenzwerte, und dann gibt es die Feststellung, ob Grenzwerte überschritten sind mit der Fragestellung, was man denn dagegen tun kann. Als Beispiel ist die Diskussion derzeit riesengroß bei den Abgaswerten. Dann gibt es die Diskussion, was kann man dagegen tun. Und bei den Emissionen ist genauso gut die Frage, was kann man dagegen tun. Da muss aber zuerst einmal aufgenommen werden, ob denn gegen die derzeit gültigen Emissionswerte überhaupt verstoßen wird. Das ist ja die Kernfrage, die nur durch Messungen beantwortet werden kann.

 

Frage von Herrn J. J. aus Aachen

Die RWTH-Untersuchung zur lokalen Kaltluft im Aachener Talkessel wird ja sicherlich in den nächsten Jahren noch eine spannende Frage sein. Bezogen auf Kornelimünster habe ich eine Frage an die Stadt Aachen oder die RWTH, das weiß ich so genau noch nicht, und zwar bitte ich um schriftliche Beantwortung der Frage, welche FNP-Flächen konkret geprüft wurden? Und da wahrscheinlich jetzt niemand die Frage beantworten oder gleich im Vortrag beantworten kann wird, stelle ich eine Nachfrage. Je nachdem welche Flächen konkret geprüft worden sind, was macht einen Unterschied zwischen den südlichen und westlichen Randlagen Kornelimünsters aus im Vergleich zu den östlichen Randlagen?

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