27.06.2017 - 7 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

  1. Auf schriftliche Anfrage von Herrn Fleu berichtet Herr Meiners über den Bebauungsplan 975 „Höfchensweg/Ronheider Winkel“. Er gibt bekannt, dass bereits vor einigen Jahren durch den Planungsausschuss der Aufstellungsbeschluss A 204 beschlossen worden sei, welcher auch das Plangebietsgrundstück umfasse. Die nun zur Diskussion stehende Fläche sei jedoch seinerzeit aus der Planung herausgenommen worden und es sei nun ein eigenständiger Bebauungsplan beschlossen worden.

Herr von Frantzius ist genau wie Herr Fleu der Auffassung, dass der Naturschutzbeirat in dem Bebauungsplanverfahren hätte beteiligt werden müssen, da sich das Plangebiet im Landschaftsschutzgebiet befinde.

Herr Meiners erwidert, dass eine artenschutzrechtliche Prüfung der Fläche erfolgt sei und in dieser Hinsicht keine Bedenken geäußert worden seien. Darüber hinaus werde die Fläche bereits seit Jahren gärtnerisch genutzt, so dass auch aus naturschutzrechtlicher Sicht keine erheblichen Bedenken gegen die geplante Bebauung erkennbar gewesen seien

 

  1. Herr Mayr frug schriftlich an, ob die Auflagen bzw. Forderungen des Naturschutzbeirates zu den Tagesordnungspunkten 4 öT (Radveranstaltung Freizeitgelände) und 6 öT (Veranstaltung Dreiländereck) der vorherigen Sitzung umgesetzt worden seien. Dazu gibt Frau Milobara bekannt, dass in den Genehmigungsbescheiden alle Auflagen und Empfehlungen des Naturschutzbeirates mit aufgenommen worden seien und davon ausgegangen werden müsse, dass diese in der geforderten Form auch eingehalten werden.

 

  1. Seitens Herrn Hagemann wurde eine Tischvorlage für die Sitzung vorbereitet. In dieser geht es um eine Neubewerbung des Herrn Lothar Grodde für die Tätigkeit eines Naturschutzbeauftragten. Es sind derzeit zwei Stellen als Naturschutzbeauftragte unbesetzt, u.a. eine im Stadtbezirk Laurensberg, in welcher Herr Grodde auch eingesetzt werden soll. Der Vorlage ist ein Bewerbungsschreiben des Herrn Grodde beigefügt. Aus diesem Schreiben geht u.a. hervor, dass Herr Josef Kaiser, bisher selber engagierter und zuverlässiger Naturschutzbeauftragter, Herrn Grodde für das Thema sensibilisiert hat und auch dazu bereit ist, diesen einzuarbeiten.

 

Beschluss:

Der Naturschutzbeirat schlägt der Unteren Naturschutzbehörde einstimmig vor, Herrn Lothar Grodde erstmalig bis zum 31.12.2022 zum Beauftragten für den Außendienst gemäß § 69 Landesnaturschutzgesetz NRW zu bestellen.

 

 

 

 

 

 

 

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