06.07.2017 - 3 Neue Dienstvereinbarungen zur mobilen Arbeit un...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Begaß berichtet, dass der Oberbürgermeister und der Vorsitzende des Gesamtpersonalrates der Stadtverwaltung Aachen am 02.05.2017 die Dienstvereinbarungen zur mobilen Arbeit und zur Telearbeit unterzeichnet hätten und damit ein ganzheitliches und sich ergänzendes System zur Arbeitsflexibilisierung in der Verwaltung eingeführt worden sei.

Sie stellt im Rahmen einer anschaulichen Präsentation die wesentlichen Eckpunkte zu den Zielen, den jeweiligen Arbeitszeitumfängen, den Beantragungsformen, den Anforderungen, den Entscheidungsgrundlagen und den IT-Ausstattungen der beiden Dienstvereinbarungen vor. Abschließend gibt sie einen Ausblick zum weiteren Fortgang:

  • Evaluation der mobilen Arbeit vor Ablauf eines Jahres und Zusammenfassung der Erfahrungen und Ergebnisse in einem Evaluationsbericht
  • Erfahrung mit dem Vertrauensvorschuss
  • Technologische Weiterentwicklung und Erprobung neuer Technologien (VDI- Technologie)
  • Auseinandersetzung mit Folgen „entgrenzten“ Arbeitens und Schaffen geeigneter Gegenstrategien.

 

Im Anschluss an die Präsentation bedankt sich Herr Servos für den Vortrag. Der Abschluss dieser Dienstvereinbarungen stelle gerade im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie einen tollen Ansatz bzw. einen Quantensprung dar. Definitiv erhöhe es auch die Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Stadtverwaltung. Er weist jedoch darauf hin, dass die Verwaltung bei einem Modell, welches auf Vertrauen basiere, dafür Sorge tragen müsse, dass ein nicht zu hoher Druck auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstünde. Die Arbeitszeit dürfe nicht in den Fokus gestellt werden.

Frau Moselage erfreut es, dass sich die Verwaltung mit dem Abschluss der beiden Dienstvereinbarungen auf den Weg gemacht habe. Sie erkundigt sich, inwieweit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit eines Rückkehrrechtes eingeräumt werden würde?

Herr Dr. Kremer erläutert, dass die mobile Arbeit als Korrelat neben der Telearbeit zu sehen sei. Zudem sei bereits jetzt ein Regulativ der Telearbeit, dass sie zunächst auf 3 Jahre befristet und danach neu beantragt werden müsse. Auch sei gegebenenfalls ein Wechsel in mobile Arbeit vorstellbar. Die Verwaltung sei hier entsprechend offen. Das ganzheitliche System der Arbeitsflexibilisierung stehe für sehr viel Durchlässigkeit und dies in beide Richtungen.

Herr Pütz spricht seinen Dank an die Verwaltung aus. Für ihn sei die Reduzierung unnötiger Pendlerbewegungen ein sehr wichtiger und guter Aspekt. Er bitte jedoch darauf zu achten, dass die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht den persönlichen Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen verlören.

Frau Eschweiler spricht ebenfalls ihren Dank aus. Sie sehe in dem ganzheitlichen System der Arbeitsflexibilisierung nur Vorteile. Es stelle einen weiteren Anreiz bei Stellenbesetzungen dar und sei im Besonderen im Rahmen von Stelleausschreibungen erwähnenswert. Zudem vertraue sie darauf, dass das städtische IT-Management die benötigte IT-Infrastruktur problemlos zur Verfügung stellen könne.

Frau Griepentrog schließt sich dem Dank der Vorrednerinnen und Vorredner an und  bittet in 1 bis 2 Jahren um einen Evaluationsbericht.

Herr Pütz gibt an dieser Stelle zu bedenken, dass die Telearbeit natürlich nicht nur Vorteile habe; größere Unternehmen rückten zwischenzeitlich auch wieder von der Telearbeit ab.

Abschließend merkt Herr Dr. Kremer an, dass es selbstverständlich -wie auch dem Ausblick im Rahmen der Präsentation zu entnehmen- wichtig sei, dass eine Evaluation der mobilen Arbeit vor Ablauf eines Jahres erfolge und die Erfahrungen und Ergebnisse in einem Evaluationsbericht zusammengefasst würden; dies auch vor dem Hintergrund, dass Digitalisierung auch Stress für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten bzw. mit sich führen könne. Die Verwaltung werde den Umgang der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den jeweiligen Arbeitsmodellen und gegebenenfalls deren emotionale Auswirkungen im Auge haben. Das gesamte Themenfeld sei ja nicht neu. Jedoch habe man innerhalb der Verwaltung 2 große Hürden nehmen müssen. Die Einführung, unbürokratisch in ein schlankes Verfahren einzubetten und alle rechtlichen Aspekte in einen Ordnungsrahmen zu fassen, sei gelungen.

 

Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.            

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Beschluss:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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