06.07.2017 - 9 WLAN in Gebäuden der Stadtverwaltung Aachen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Do., 06.07.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Servos berichtet, dass der Bundestag eine Änderung des Telemediengesetzes beschlossen habe. Man müsse sich nun als Betreiber von öffentlichen Funknetzen rechtlich gesehen keine Sorgen mehr machen, da die Störerhaftung abgeschafft worden wäre. Aufgrund dieses Umstandes weise er auf den vorbereiteten Entwurf des geänderten Beschlussvorschlages hin, welcher allen Mitgliedern als Tischvorlage vorläge. Er erläutert weiter, dass der letzte Satz des Beschlussvorschlages nochmals geändert werden sollte. Der letzte Satz laute nunmehr „Wartebereiche sind bevorzugt zu behandeln und die Einheitlichkeit des freien WLAN´s in städtischer Hand ist zu gewährleisten.
Frau Griepentrog erläutert, dass ihre Fraktion dem geänderten Beschlussvorschlag zustimme.
Herr Pütz merkt an, dass er nun gerne für den Verein „Freifunk“ eine Lanze brechen möchte, da die Gesetzesänderung ja auch für diesen Verein einen gleichbedeutenden Aspekt darstelle und einer städtischen Zusammenarbeit somit nichts mehr im Wege stehen würde. Die Verwaltung könne nun auch „Freifunk“ unterstützen.
Herr Servos betont, dass hinter dem Beschlussvorschlag die Idee stehe, dass der Verwaltung ein komfortables Netz aus einer Hand zur Verfügung stehe. Zudem sei es wichtig, dass sich die Verwaltung nicht den „Rückweg versperre“.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt den nachfolgend geänderten Beschluss einstimmig.
Beschluss:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung zeitnah kostenfreies WLAN in Museen, Theaterspielstätten und Flüchtlingsunterkünften einzurichten. Bei den Verhandlungen mit Anbietern ist darauf zu achten, dass die Preisgestaltung der aktuellen Gesetzgebung angepasst wird.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses ein Gesamtkonzept zu erstellen, das die Einrichtung von WLAN in öffentlichen Räumen über die genannten Institutionen hinaus vorsieht. Insbesondere sind Wartebereiche (Bürgerservice, Bezirksämter, städtische Ämter) sowie weitere geeignete städtische Einrichtungen (z.B. Schwimmbäder) einzubeziehen. Wartebereiche sind bevorzugt zu behandeln und die Einheitlichkeit des freien WLAN´s in städtischer Hand ist zu gewährleisten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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207 kB
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