05.09.2017 - 3 Mitteilungen und Berichte: öffentlicher Teil

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Beratung

Frau Grehling berichtet, dass sich zwischenzeitlich erhebliche Entwicklungen insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer ergäben. Der Höchststand der Sollstellungen habe zwischenzeitlich rund 197 Mio. Euro gegenüber einem Ansatz in Höhe von rund 175,4 Mio. Euro betragen. Allerdings seien hiervon erhebliche Rückzahlungsverpflichtungen abzuziehen, darunter eine Nachzahlung für Vorjahre in Höhe von rund 16 Mio. Euro inkl. Zinsen. Außerdem seien alleine heute zwei weitere Rückzahlungen in Millionenhöhe zu verbuchen, sodass die Sollstellung der Gewerbesteuer (ohne Zinsen) derzeit bereinigt rund 181 Mio. Euro betrage. Unter Berücksichtigung der Zinsverpflichtungen sei damit festzuhalten, dass der Haushaltsansatz nicht mehr, wie zuvor, in erheblichem Maße überschritten werde.

Hieraus folgten auch Konsequenzen für die Entwurfsaufstellung des Haushalts 2018, da die bisherige Einplanungsmaxime, nach der das prognostizierte Gewerbesteueraufkommen 2017 mit einer prozentualen Steigerung hochgerechnet wird, überdacht werden müsse.

 

Zudem berichtet sie, dass aufgrund der angekündigten Anpassung der Bemessungsgrundlagen für die Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer (sog. „Schlüsselzahlen“) mit Mindererträgen gegenüber den bisherigen vorläufigen Planannahmen für den Entwurf 2018 in Höhe von zwischen 2,5 und 3 Mio. Euro zu rechnen sei.

 

Eine mögliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Entwurfsplanung für das Jahr 2018 zeichne sich im Bereich des GFG ab. Dies ließen die mitgeteilten Eckdaten zum GFG 2018 hoffen. Positiv sei außerdem die Verteilung der 2. Stufe des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zu bewerten, die eine Förderung von Maßnahmen im Schulbereich für die Stadt Aachen in Höhe von insgesamt rund 13,4 Mio. Euro vorsähen.

 

Offen sei im Zusammenhang mit der Entwurfserstellung auch die Entwicklung der Städteregionsumlage sowie der zugehörigen Ausgleichzahlung. Eine erste Vorstellung der städteregionalen Haushaltsplanung durch die Städteregion sei am 12.09.2017 vorgesehen.

 

Frau Grehling berichtet weiter, dass das Land angekündigt habe, im Jahr 2017 nachträglich eine einmalig erhöhte Krankenhausumlage zu fordern. Dies würde bei Realisierung den Haushalt 2017 zusätzlich um rund 1,4 Mio. Euro belasten. Die „reguläre“ Krankenhausumlage betrage ca. 2,9 Mio. Euro.

 

 

Sie weist weiterhin darauf hin, dass sie im Rahmen der Regelungen zur unterjährigen Bewirtschaftung eine Mittelverlagerung in Höhe von rund 275 T € von den Planungsmitteln für die Fußgangerbrücke am Bahnhof West verfügt habe. Hintergrund sei die Beschlusslage, nach der die Planungen dieser Fußgängerbrücke nicht weiter verfolgt werden sollen. Die Mittel seien entsprechend dem Sachzusammenhang und der Beschlusslage des Ausschusses dem PSP-Element „Campus West, Infrastruktur“ zugeflossen.

 

Schließlich erläutert Frau Grehling, dass derzeit eine Dringlichkeitsentscheidung zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für die Installation von sog. „Pilomaten“, also versenkbaren Pollern/Sperren zur Sicherung von Straßen auch gegen LKW, im Umlauf sei. Durch die Pilomaten sollen im Rahmen von Sicherheitskonzepten etwa des Weihnachtsmarkts vorgesehene mobile Fahrzeugsperren ersetzt werden. Dies entspreche auch einem Erlass des Innenministeriums.

 

Ratsherr Fischer bittet um weitere Erläuterung hinsichtlich der Auswahl der Standorte der Pilomaten.

 

Frau Grehling antwortet, dass die Standorte in Abstimmung mit der Polizei gewählt worden seien. Sie reiche eine Übersicht in Form eines gekennzeichneten Stadtplans o.ä. über die Fraktionsgeschäftsstellen nach, auch wenn sich die genauen Standorte in Abstimmung mit der Polizei im Rahmen der Realisierung noch verändern könnten. Sie weist zudem darauf hin, dass selbstverständlich nicht alle Gefahrenpunkte beseitigt werden könnten. Auch sei die genaue Abwicklung der Zufahrt innerhalb des dann sperrbaren Bereichs etwa zur Be- und Entladung noch zu klären.

 

Ratsherr Fischer möchte zudem wissen, inwieweit die nun absehbaren Veränderungen der Schul- und Bildungspauschale sowie der zusätzlichen Förderungen zum Beispiel in Folge des sog. „Diesel-Gipfels“ oder des angesprochenen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes bei der Entwurfseinbringung im Oktober berücksichtigt werden könnten.

 

Frau Grehling antwortet, dass die Mittel in den Entwurf eingeplant würden, soweit belastbare Zahlen vorlägen, die zumindest eine Hochrechnung erlaubten. Dies sei im Falle der GFG-Pauschalen voraussichtlich möglich. Die Verteilung der Fördermittel, die im Rahmen der sog. „Diesel-Gipfel“ zugesagt wurden, werde aller Wahrscheinlichkeit nach bis zum Entwurf nicht absehbar sein. Diese Fördermittel würden dann wie üblich im Wege der Veränderungsnachweisung oder spätestens der unterjährigen Bewirtschaftung verplant werden.

 

Ratsherr Fischer weist ergänzend darauf hin, dass der Haushalt auch die personellen Bedarfe zur Abwicklung der umfangreichen Förderprogramme vorsehen müsse.

 

Frau Grehling gibt abschließend zu bedenken, dass insbesondere die Verteuerung von Baukosten derzeit sehr hoch ausfalle. Hieraus ergäbe sich ein erhebliches Risiko, das nötigenfalls ebenfalls im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung aufgefangen werden müsse..

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