13.09.2017 - 4 Städtisches WLAN Gesamtkonzept

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Dr. Kremer erläutert vorweg, dass es sich bei dem „Handlungskonzept WLAN für die Stadt Aachen“ um einen ersten breitgefächerten Konzeptentwurf handele. Zudem weise er auch noch einmal daraufhin, dass die anstehende Gesetzesänderung noch nicht rechtskräftig sei und somit aktuell keine klare Rechtslage vorliege. Der Entwurf mache jedoch deutlich, dass die Verwaltung bereits in verschieden Aktionsfeldern tätig geworden sei.

Herr Dödtmann führt ergänzend aus, dass er im Rahmen dieses Konzeptentwurfes zum einen die Frage „Was ist WLAN? umfassend beantworten und zum anderen einen Sachstandsbericht zum Auf- und Ausbau von WLAN zuzüglich eines Überblickes noch offener Fragestellungen geben wolle. Zum Beispiel seien zur kurzfristigen Realisierung für die städtischen Museen, das Depot Talstraße und die städtischen Übergangswohnheimen Kostenangebote zur Ausstattung im Rahmen von „Aachen-Wifi“ angefordert und bereits zum Teil beauftragt worden. Um darüber hinaus eine Auswahl über weitere auszuleuchtende Gebiete treffen und deren grobe Dimensionierung bemessen zu können, erfolgte eine Abfrage an ausgewählte Fachbereiche und die Eigenbetriebe. Desweitern sei ein Pilotprojekt mit dem Verein Freifunk Aachen in Planung und Vorbereitung. Er führt zudem aus, dass zwischenzeitlich die rechtliche Stellungnahme des hiesigen Rechtsamtes in Bezug auf die anstehende Gesetzesänderung vorliege. Ausweislich dieser zöge das Rechtsamt -bei gleichlautender Inkraftsetzung- seine bisherigen Bedenken zurück.

Herr von Hayn merkt zunächst an, dass er von der Verwaltung ein konkreteres Konzept erwartet habe. Er bitte -mit Blick auf den Verein Freifunk Aachen- um Einholung entsprechender Kostenvergleiche. Zudem sei es ihm wichtig darauf hinzuweisen, dass das offene WLAN kein Sicherheitsdefizit aufweise. Auch sei er nicht glücklich, dass in dem Konzept „Aachen Wifi“ namentlich erwähnt werde. In Ermangelung einer ihm vorliegenden Förderrichtlinie erkundigt er sich in Bezugnahme auf das WiF4EU-Programm, welche Auflagen bzw. Voraussetzungen an eine mögliche Förderung geknüpft würden. Des Weiteren bitte er die Verwaltung um eine Einschätzung, wie flexibel die Fachbereiche die Umsetzung im Rahmen ihrer Zuständigkeit für WLAN gestalten würden. Auch wäre es aus seiner Sicht wünschenswert, wenn die Verwaltung den Fraktionen die datenschutzrechtliche Stellungnahme  zukommen ließe.

Abschließend empfehle er, das Konzept um nachfolgende Anmerkungen zu erweitern:

> Vorgabe zur Einheitlichkeit der Angebote

> Bevorzugung des Kooperationsmodells, um eine mögliche Beteiligung Dritter (z.B. Gastronomie) zu

   vereinfachen

> Bevorzugung einer 0-Klick-Lösung aus technischen und prinzipiellen Gründen

> Zulassung temporärer Zwischenlösungen.

Herr Servos bedankt sich bei der Verwaltung für das in der Vorlage vorgestellte Handlungskonzept; hiermit sei nun explizit die Grundlage für weitere Entscheidungsfindungen geschaffen worden. Er betont jedoch, dass sich der Ausschuss hier und heute nicht in „dieser Tiefe“ mit dem bestehenden Beschluss befassen müsse und auch im Vorfeld keine Entscheidung für einen bestimmten Lösungsansatz getroffen werden müsse. Vielmehr sei es jetzt an der Verwaltung nach Auswertung aller Vor- und Nachteile der gegebenen Kriterien, dem Ausschuss eine Entscheidungsvorlage zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus bitte er in 6 bis 9 Monaten um erneute Sachstandsmitteilung. Man befinde sich auf einem guten Weg.

Herr Dödtmann erläuternd, dass man sich bei den dargestellten Sicherheitsaspekten an den entsprechenden Ausführungen des Bundesministeriums für Sicherheit in der Informationstechnik orientiert habe. Zum WiF4EU-Programm führt er erklärend aus, dass das vorgesehene Fördervolumen auf ca. 6000 bis 8000 Kommunen verteilt werden würde. Das Förderprojekt sei nicht als Basis anzusehen und aus diesem Grund werde man nicht auf die Bereitstellung der Fördermittel warten. Wie aus dem Konzept ersichtlich, sei man ja auch bereits im Auftrag der Politik gestartet. Die datenschutzrechtliche Stellungnahme werde man gerne weiterleiten.

Herr Eickholt spricht sein Entsetzen über den Umgang mit diesem Themenfeld aus; ihm gehe alles viel zu langsam.

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Beschluss:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Vorstellung des Gesamtkonzeptes zustimmend zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3726&TOLFDNR=82829&selfaction=print