21.09.2017 - 4 Förderung des eSports in Aachen- Ratsantrag der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Sportausschuss
- Datum:
- Do., 21.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Dezernentin Schwier weist darauf hin, dass der Ratsantrag der Piraten-Fraktion auch im Kulturausschuss beraten wird und dort der Beschlussvorschlag der Verwaltung im Gegensatz zum heutigen Beschlussentwurf im Sportausschuss positiv ist. Sie weist darauf hin, dass sich eSport durchaus unter den Kulturbegriff, wie er im kulturellen Leitprofil der Stadt Aachen dargestellt ist, subsummieren lässt.
Ratsherr von Hayn legt anschließend dar, warum er die Vorlage der Verwaltung als nicht zufriedenstellend ansieht. Er führt aus, dass der Ratsantrag nicht das Ziel hatte eine Förderung nach den derzeit gültigen Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen zu erreichen, sondern dass hier neue Wege zur Unterstützung des eSports in Aachen gegangen werden sollten.
In der sich anschließenden Diskussion, an der sich die Ratsfrauen Reuß und Brammertz sowie die Herren von Hayn, Paul, Orthen, Fischer, Meyer und Balthasar beteiligen, wird deutlich, dass mehrheitlich die Auffassung besteht, dass unter den heutigen Gegebenheiten die Voraussetzungen für eine Förderung aus dem Bereich des Sports in Aachen nicht vorliegen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Interessenten im ersten Schritt einmal überlegen sollten, ob sie sich nicht einem bestehenden Sportverein als Abteilung anschließen oder evtl. selbst einen Verein gründen, damit auch klar ist, wer z. B. verantwortlicher Ansprechpartner ist.
Gleichzeitig wird allerdings deutlich, dass man grundsätzlich Veränderungen in diesem Bereich offen gegenübersteht und die weitere Entwicklung abzuwarten bleibt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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759,8 kB
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