21.09.2017 - 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Sportausschuss
- Datum:
- Do., 21.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsfrau Eschweiler führt aus, dass die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf die geplanten Maßnahmen auf der Sportplatzanlage Halfenstraße sehr begrüßt hat und die entsprechende Empfehlung einstimmig erfolgt ist. Sie weist darauf hin, dass der Verein über 1.000 Mitglieder hat und eine umfangreiche und gute Jugendarbeit seit vielen Jahren macht.
In den sich anschließenden Wortmeldungen von Ratsfrau Reuß, Frau Schwier, und Frau Prömpler sowie der Herren
Paul, Balthasar, Schmitz und Braunsdorf wird deutlich, dass allen Beteiligten bewusst sein muss, dass es bei Kunstrasenplätzen im Laufe der Zeit zu Verschließerscheinungen kommt, die einen Austausch des Rasenbelags erforderlich machen. Da die Qualität des Kunstrasens sich im Laufe der Zeit verbessert hat und gleichzeitig die bestehenden Kunstrasenplätze in Aachen einer unterschiedlichen Nutzungsintensität unterliegen, wird derzeit davon ausgegangen, dass die ab 2017 in den Haushalt jährlich eingestellten bzw. zukünftig einzustellenden Mittel für die Sanierung eines Kunstrasenspielfeldes pro Jahr ausreichen, obwohl in der Vergangenheit teilweise mehrere Kunstrasenplätze pro Jahr errichtet wurden. Die Verwaltung wird den Zustand der einzelnen Kunstrasenplätze im Auge behalten, damit sollte sich die Situation ändern, rechtzeitig reagiert werden kann.
Beschluss:
Der Sportausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und spricht sich einstimmig für die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf dem Sportplatz Halfenstraße aus. Er spricht sich dafür aus in diesem Zusammenhang die Trainingsbeleuchtungsanlage und den Einfriedungs- /Ballfangzaun ebenfalls zu erneuern.
Er empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat die Bereitstellung der erforderlichen über- bzw. außerplanmäßigen Mittel in Höhe von 122.000 € unter Inanspruchnahme der in den Erläuterungen dargelegten Deckungsmöglichkeiten.