21.09.2017 - 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Eschweiler führt aus, dass die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf die geplanten Maßnahmen auf der               Sportplatzanlage Halfenstraße sehr begrüßt hat und die entsprechende Empfehlung einstimmig erfolgt ist. Sie weist               darauf hin, dass der Verein über 1.000 Mitglieder hat und eine umfangreiche und gute Jugendarbeit seit vielen Jahren               macht.

In den sich anschließenden Wortmeldungen von Ratsfrau Reuß, Frau Schwier, und Frau Prömpler sowie der Herren

Paul, Balthasar, Schmitz und Braunsdorf wird deutlich, dass allen Beteiligten bewusst sein muss, dass es bei               Kunstrasenplätzen im Laufe der Zeit zu Verschließerscheinungen kommt, die einen Austausch des Rasenbelags                             erforderlich machen. Da die Qualität des Kunstrasens sich im Laufe der Zeit verbessert hat und gleichzeitig die               bestehenden Kunstrasenplätze in Aachen einer unterschiedlichen Nutzungsintensität unterliegen, wird derzeit davon               ausgegangen, dass die ab 2017 in den Haushalt jährlich eingestellten bzw. zukünftig einzustellenden Mittel für die               Sanierung eines Kunstrasenspielfeldes pro Jahr ausreichen, obwohl in der Vergangenheit teilweise mehrere               Kunstrasenplätze pro Jahr errichtet wurden. Die Verwaltung wird den Zustand der einzelnen Kunstrasenplätze im               Auge behalten, damit sollte sich die Situation ändern, rechtzeitig reagiert werden kann.

 

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Beschluss:

Der Sportausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und spricht sich einstimmig für die               Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf dem Sportplatz Halfenstraße aus. Er spricht sich               dafür aus in diesem Zusammenhang die Trainingsbeleuchtungsanlage und den Einfriedungs-              /Ballfangzaun ebenfalls zu erneuern.

Er empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat die Bereitstellung der erforderlichen über-               bzw. außerplanmäßigen Mittel in Höhe von 122.000 € unter Inanspruchnahme der in den               Erläuterungen dargelegten Deckungsmöglichkeiten.

 

 

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