13.09.2017 - 6 Neufassung der Satzung der Stadt Aachen über Er...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt Herrn Larosch von der Bauverwaltung der Stadt Aachen.

 

Herr Larosch nimmt Bezug auf die Vorlage und teilt ergänzend anhand einer Power-Point-Präsentation die Eckpunkte der neuen Satzung mit. Es gehe um öffentliche Straßen, Wege und Plätze, die dem Grundsatz her allen Bürgerinnen und Bürgern in gleichem Umfang zur Verfügung stehen. Demgegenüber gebe im Rahmen der Sondernutzung die Möglichkeit, öffentliche Bereiche einem bestimmten Personenkreis ggfls. gegen Gebühren zur Verfügung zu stellen. Um eventuellen Interessenkonflikten entgegen zu wirken, sei eine Satzung über Sondernutzungen der öffentlichen Straßen erforderlich. Der Fokus liege hier mittlerweile bei der Barrierefreiheit für alle Bürgerinnen und Bürger. Es seien immer mehr Personen mit eingeschränkter Mobilität zu berücksichtigen, denen für eine sichere Fortbewegung Raum gegeben werden müsse. Konfliktpotential habe es in der Vergangenheit beispielsweise bei den Fahrradständern, den Ständern für Postkarten sowie den Passantenstoppern gegeben. Da die bestehende Satzung aus dem Jahre 1990 datiere und nicht mehr zeitgemäß sei, habe die Verwaltung eine neue Satzung erarbeitet. Bestimmte erlaubnisfreie Sondernutzungen könnten eingeschränkt oder untersagt werden, wenn sie den Belangen der Barrierefreiheit entgegenstehen. Demgegenüber würden erlaubnisbedürftige Sondernutzungen nur zugelassen, wenn die Barrierefreiheit gewährleistet ist. Erlaubnisfrei seien nun Blumenkübel in einer bestimmten Größe, genauso wie Fahrradständer besteht dann nur noch eine Anzeigepflicht. Den Gastronomiebetrieben werde unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit gegeben, auch „über die Straße hinweg“ zu bedienen. Dies könne z.B. erlaubt werden, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine eigenständige Bewirtungsmöglichkeit vorhanden sei oder sich der Betrieb sich in der Fußgängerzone, einem verkehrsberuhigten Bereich oder einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich befinde. Die neue Satzung enthalte eine Auflistung der erlaubnisfähigen Sondernutzungen, damit für Bürger, Einzelhändler oder Gastronomen leichter zu erkennen sei, was erlaubt werden könne.

 

Herr Wolf von der CDU-BF bedankt sich bei Herrn Larosch für seinen Vortrag und begrüßt es, dass die Verwaltung bürokratische Hürden in Bezug auf Pflanzkübel und Fahrradständer abgebaut habe. Als Geschäftsinhaber wisse er um die Probleme der Sondernutzungssatzung und sei erfreut, dass jetzt mit einem Blumenkübel das Stadtbild ohne Gebühren verschönert werden könne. Auch die Gebührenbefreiung für die Fahrradständer sei ein Weg in die richtige Richtung.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF bedankt sich ebenfalls für den Vortrag und ist erfreut, dass eine Konkretisierung des Regelwerkes erfolgt sei. Es habe in der Bevölkerung immer wieder Diskussionen über Fahrradständer und Blumenkübel gegeben. Unter Hinweis auf die Gegebenheiten am Marktplatz in Brand stellt er die Frage, ob eine Außengastronomie auf einer anderen Straßenseite nur genehmigt werden könne, wenn dort eine eigenständige Bewirtungsmöglichkeit ggfls. mit Strom- und Wasserversorgung gegeben sei.

 

Herr Larosch teilt mit, dass eine Sondernutzung für Außengastronomie erteilt werden könne, wenn z.B. Getränke auf der Straßenseite vorgehalten werden könnten und nicht für jeden Bedienungsvorgang die Fahrbahn überquert werden müsse. Ansonsten würde bei einer stark befahrenen Straße das Bedienungspersonal erheblichen Gefahren ausgesetzt. Das Erfordernis einer professionellen Kühlanlage sei nicht unbedingt gegeben, das hinge von den individuellen Gegebenheiten ab. In einem verkehrsberuhigten Bereich entfalle die Notwendigkeit der eigenständigen Bewirtungsmöglichkeit. Bei der Vorlage handelt es sich um einen Vorschlag der Verwaltung. Daher könnten Anregungen im laufenden Abstimmungsprozess noch aufgenommen und abgewogen werden.

 

Herr Auler von der CDU-BF würde es begrüßen, wenn die Interessengemeinschaft Brander Handel, Handwerk und Gewerbe für Brand angeschrieben und auf die neuen Regelungen und den Wegfall bestimmter Gebühren hingewiesen würde. Zur Gebührenerhebung beantrage er eine Ergänzung des Beschlusses. Es sei bereits in den Anträgen der CDU und SPD gefordert worden, für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zu politischen, kirchlichen, sozialen, kulturellen, sportlichen, gemeinnützigen oder vergleichbaren Veranstaltungen keine Gebühren zu erheben.

 

Ratsherr Blum von der FDP-BF habe in der Vergangenheit verschiedenen Presseberichten entnehmen können, dass die Regelung über die Sondernutzung nicht nur bei der Politik, sondern auch bei der Bevölkerung auf Unverständnis gestoßen seien und deshalb eine Änderung gewünscht werde. Allerdings hätte das Verfahren seiner Meinung nach beschleunigt werden können, wenn man z.B. die Sondernutzungssatzung der Stadt Münster zugrunde gelegt hätte. Erleichtert sei er darüber, dass man eine Gebührenbefreiung für die Fahrradständer und Blumenkübel vorsehe.

 

Herr Larosch teilt mit, dass im Rahmen des Abwägungsprozesses der Hotel- und Gaststättenverband angeschrieben worden seien, um Wünsche und Anregungen abzufragen. Es seien ferner auch verschiedene Institutionen um Stellungnahme gebeten worden. Diese Stellungnahmen würden als Synopse in den Abstimmungsprozess mit einbezogen. Letztendlich liege die Entscheidung über die Satzung beim Rat der Stadt. Da die Gebührenbefreiung für bestimmte Antragsteller einen Betrag i.H.v.  ca. 70.000,00 Euro betreffe, sei die Kämmerei bei der Entscheidung zu beteiligen.

 

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF betont die Notwendigkeit, den Bürgerinnen und Bürgern das Amtsdeutsch verständlich zu machen, also klar zu sagen, wenn Blumenkübel oder Fahrradständer gebührenfrei aufgestellt werden können. Es gehe der Politik letztendlich darum, dass eine Satzung über Sondernutzungen für die Geschäftsleute eindeutig und umsetzbar sei.

 

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns bestätigt, dass die Bezirksvertretung Aachen-Brand über die Gebühren einen Beschluss herbeiführen werde. Wie dies politisch betrachtet und in die Haushaltsberatungen eingebracht werde, werde dann zu gegebener Zeit entschieden werden. Sodann lässt er über den ergänzten Beschlussentwurf abstimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsentwurf mit der Ergänzung zu beschließen, dass die Gebührenregelung des § 14 Abs. 1 auf Gebühren für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zu politischen, kirchlichen, sozialen, kulturellen, sportlichen, gemeinnützigen oder damit vergleichbaren Veranstaltungen nicht kommerzieller Art erweitert wird.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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